Rm. Wedler regt an, den Bürgerinnen und Bürgern offiziell mitzuteilen, wo der von ihnen geräumte Schnee zu verbleiben hat, da er häufig auf die Straßen geschoben werde. Grundsätzlich gehöre er ja u.a. in die Vorgärten. 1. SG-Rätin Steckelberg erwidert, dass Verstöße als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

(Hinweis der Verwaltung: In einer Pressemitteilung hat zwischenzeitlich u.a. auch die Samtgemeinde Elbtalaue auf die geltende Rechtslage hingewiesen.)