Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 10

Sachverh. VA Nr. VIII/41 vom 03.12.2009.

Herr Hesebeck erläutert kurz den Sachverhalt und erklärt, dass der VA empfohlen hat, das RA-Büro Sellmann damit zu beauftragen, den Antrag auf Zulassung der Berufung vorzubereiten.

 

Stellv. Bgm Felber erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese einer weiteren Klage nicht zustimmen wird.

Rh Herzog macht deutlich, dass das RA-Büro Sellmann gute Gründe angeführt hat, die als Erfolg  bei einer Klage angesehen werden könnten.

Nach kontrovers geführter Diskussion stellt Rh Herzog den Antrag:

Beauftragung des RA-Büro Sellmann, den Antrag auf Zulassung der Berufung vorzubereiten.

Dem weiteren Antrag von Rh Herzog, die Sitzung um 10 Min. von 19.35 Uhr – 19.45 Uhr zu unterbrechen, wird einstimmig entsprochen.

Nach Wiedereröffnung stellt Bgm Selber den Antrag von Rh Herzog zur Abstimmung:

Der StRat fasst folgenden

 


Beschluss:

Das Rechtsanwaltsbüro Sellmann wird beauftragt, den Antrag auf Zulassung der Berufung vorzubereiten.