Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

 

FBL Brunhöber berichtet gem. Vorlage 1/689/2009.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Rat Göhrde folgenden

 


Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Göhrde nach § 2 Abs. 1 NGO unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates entgegenzunehmen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde Göhrde nach § 2 Abs. 1 NGO mit einem Wert bis zu 100 Euro anzunehmen.