Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Herr Donnerstag erläutert folgenden Sachstand:

Die Gemeinde Langendorf plant den Ausbau der Wirtschaftswege WL 5/6/7 zwischen Kacherien und Kaltenhof mit einer Gesamtlänge von 1.679,1 m und den WL 43 westlich von Laase mit einer Gesamtlänge von 1.984 m.

Die vorhandenen Wegebefestigungen sind auf Grund der Alterung des bituminösen Materials und durch die stark angestiegenen Transportgewichte in der Landwirtschaft erheblich beschädigt.
Die Fahrbahnränder sind z.T. stark abgebrochen und die Fahrbahn hat diverse Längs- und Querrisse. Eine Erneuerung der Fahrbahnen mit entsprechender Anpassung an die erhöhten Achslasten ist somit zwingend erforderlich.

 

Variante a):       Ausbau in mittelschwerer Ausführung-

Der WL 5/6/7 wird in einer Breite von 3,00 m mit Schotterprofilierung und Tragdeckschicht ausgebaut. Der geplante Fahrbahnaufbau / Gesamtaufbau beträgt 23 cm.

Der WL 43 wird in einer Breite von 2,90 m als Betonspurbahn mit mittlerer Beanspruchung ausgebaut. Der geplante Fahrbahnaufbau / Gesamtaufbau beträgt 29 cm.

Die Gesamtkosten für den Ausbau in “mittelschwerer“ Ausführung betragen 438.000,00 €.

 

Variante b):       Ausbau in schwerer Ausführung-

Der WL 5/6/7 wird in einer Breite von 3,00 m mit Schotterprofilierung, Asphalttragschicht und Deckschicht mit hoher Beanspruchung ausgebaut. Der geplante Fahrbahnaufbau / Gesamtaufbau beträgt 34,8 cm.

Der WL 43 wird in einer Breite von 3,00 m als Betonspurbahn mit mittlerer Beanspruchung ausgebaut. Der geplante Fahrbahnaufbau / Gesamtaufbau beträgt 34,7 cm.

Die Gesamtkosten für den Ausbau in “schwerer“ Ausführung betragen 664.000,00 €.

 

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Landkreises Lüchow – Dannenberg, kann lediglich für den Ausbau in “mittelschwerer“ Ausführung eine Kreditaufnahme in Aussicht gestellt werden.

Ein Ausbau in “schwerer“ Ausführung und der damit verbundenen erheblichen Mehrkosten würde nicht genehmigungsfähig sein, da auf Grund der vorliegenden Haushaltsdaten die Finanzwirtschaft der Gemeinde Langendorf nicht als dauerhaft leistungsfähig anzusehen ist.

 

Fazit:     Ein Ausbau der Wirtschaftswege im Rahmen der Förderung durch das GLL kann nur in der “mittelschweren“ Ausführung umgesetzt werden.

 

 

Herr Donnerstag verweist darauf, dass der Antrag auf Ausbau der genannten Wege von der GLL genehmigt wurde. Für andere Wege oder für eine Änderung der auszubauenden Länge der Wege müsste ein neuer Antrag gestellt werden und das Genehmigungsverfahren müsste erneut durchlaufen werden. Der nächste Antragstermin ist der 15. Januar 2010 für den Ausbau im Jahre 2011. Daher sollte der Rat keine Änderungen an den Wegen oder an der Ausbaulänge vornehmen.

 

 

Herr Hannemann erläutert, dass von der GLL ein Gutachten gefordert wurde. Aufgrund des schwierigen Untergrundes im Bereich der Wege Kacherien / Kaltenhof (mooriger und nasser Untergrund) wäre ein Ausbau in schwerer Ausführung angezeigt. Allerdings übersteigen die Kosten die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, den Ausbauzustand der Wege mindestens 12 Jahre zu erhalten. Sollten die Wege in nassem Zustand stark beansprucht werden, können sich Querrisse und Absackungen bilden, die von der Gemeinde im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten beseitigt werden müssen. Damit können die Mittel aus der Förderung in der Gemeinde erhalten werden.

Der Weg in Laase WL 43 weist keine schwierigen Untergrundverhältnisse auf; ein mittelschwerer Ausbau ist zu vertreten.

 

Rh Buttnop sieht die finanzielle Situation der Gemeinde durch die Verwirklichung dieser Maßnahme gefährdet. Aufgrund der jährlichen Belastung durch die Kreditaufnahme, ca. 4.000 € Zinsen plus 1.600 € Tilgung, insgesamt rund 6.000 €, prognostiziert Rh Buttnop, dass von der Gemeinde Langendorf Hebesatzanhebungen gefordert werden. Die Gemeinde kann Vereine, Verbände und Gruppierungen immer nur mit sehr geringen Mitteln unterstützen und hier werden für den Wirtschaftswegeausbau Investitionen getätigt, die nur durch eine Kreditaufnahme abgesichert werden können und den Haushalt der Gemeinde über viele Jahre belasten wird.

Rh Buttnop wird nicht für den Ausbau stimmen.

Rf Brownlee sieht ebenfalls unüberschaubare Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsplanungen, dem sie nicht zustimmen kann.

Rh Wede verweist darauf, dass er die 3. Wahlperiode im Rat ist und immer auf einen nötigen Ausbau des Kreuzweges im Ortsteil Laase verwiesen hat. Die Bürger Laases könnten nicht verstehen, dass Wirtschaftswege ausgebaut werden, während diese Straße nicht entsprechend unterhalten werden kann.

 

Bgm Hintzmann verweist auf den Zusammenhang, dass der Ausbau der Wirtschaftswege gefördert wird und die Gemeinde mit einem relativ geringen Eigenanteil und einer großen Fördersumme Wege ausbauen kann. In den kommenden Jahren werden Einsparungen an Unterhaltungsmaßnahmen den Haushalt der Gemeinde entlasten. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die Straßen und Wege verkehrssicher zu unterhalten. Der Kreuzweg hätte im Zuge der Dorferneuerungsmaßnahme Laase, Grippel, Pretzetze ausgebaut werden müssen.

Der aus dem Bereich Kaltenhof beantragte Weg ist schlechter bepunktet worden und wird daher nicht gefördert.

Der Schulsteig wurde 1996 ausgebaut und die weiteren Wege und Straßen befinden sich in einem relativ guten Zustand.

Weitere größere Investitionen werden von der Gemeinde nicht geplant.

Die Kreditaufnahme für diesen Ausbau wäre die einzige absehbare Belastung.

 

Nach der Beratung lässt Bgm Hintzmann abstimmen.

 


Beschluss:

Vorbehaltlich der Förderung durch die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) beschließt der Rat der Gemeinde Langendorf:

a)      die Wirtschaftswege WL 5/6/7 und WL 43 werden in “mittelschwerer“ Ausführung ausgebaut

 

Mehrheitlich beschlossen

JA                           6

NEIN                     3

 

 

b)      mit der Durchführung der Baumaßnahmen wird das Ingenieurbüro Rauchenberger beauftragt

 

Mehrheitlich beschlossen

JA                           6

NEIN                     1

Enthaltung         2