Beschluss: Geändert beschlossen

Sachverhalt:

Siehe SgAE/VIII/43 vom 08.12.2009.

 

FBL Brunhöber trägt vor und bittet den Beschluss neben der allgemeinen Regelung um einen Punkt b) wie folgt zu erweitern:

Die Annahme der Zuwendung in Höhe  von 11.000,00 € für die Beschaffung eines TSF-W für die FF Damnatz vom Förderverein der FF Damnatz wird beschlossen.

 

Der SgRat fasst folgende

 


Beschlüsse:

a)      Der Samtgemeindebürgermeister wird ermächtigt Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Samtgemeinde Elbtalaue nach § 2 Abs. 1 NGO unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates entgegenzunehmen. Darüber hinaus wird der Samtgemeindebürgermeister ermächtigt Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Samtgemeinde Elbtalaue nach § 2 Abs. 1 NGO mit einem Wert bis zu 100 Euro anzunehmen.

            
             Einstimmig beschlossen
             Ja 30 Enthaltung 1

 

b)      Die Annahme der Zuwendung in Höhe  von 11.000,00 € für die Beschaffung eines TSF-W für die FF Damnatz vom Förderverein der FF Damnatz wird beschlossen.

 

             Einstimmig beschlossen
             Ja 30 Enthaltung 1