Sitzung: 17.12.2009 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Vorlage: 1/683/2009
Sachverhalt:
Siehe SgAE/VIII/43
vom 08.12.2009.
FBL Brunhöber trägt
vor und bittet den Beschluss neben der allgemeinen Regelung um einen Punkt b)
wie folgt zu erweitern:
Die Annahme der Zuwendung in Höhe von 11.000,00 € für die Beschaffung eines
TSF-W für die FF Damnatz vom Förderverein der FF Damnatz wird beschlossen.
Der SgRat fasst
folgende
Beschlüsse:
a) Der Samtgemeindebürgermeister wird
ermächtigt Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der
Aufgaben der Samtgemeinde Elbtalaue nach § 2 Abs. 1 NGO unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Rates entgegenzunehmen. Darüber hinaus wird der
Samtgemeindebürgermeister ermächtigt Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Samtgemeinde Elbtalaue nach § 2 Abs.
1 NGO mit einem Wert bis zu 100 Euro anzunehmen.
Einstimmig beschlossen
Ja 30 Enthaltung 1
b) Die Annahme der Zuwendung in Höhe von 11.000,00 € für die Beschaffung eines
TSF-W für die FF Damnatz vom Förderverein der FF Damnatz wird beschlossen.
Einstimmig beschlossen
Ja 30 Enthaltung 1