Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 1

Sachverh. VA Nr. VIII/41 vom 03.12.2009.

Nach kurzer Aussprache fasst der StRat folgenden

 


Beschluss:

Der Bürgermeister und der Stadtdirektor werden ermächtigt Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Dannenberg (Elbe) nach § 2 Abs. 1 NGO unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates entgegenzunehmen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister und der Stadtdirektor ermächtigt Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen zur Erfüllung der Aufgaben der Stadt Dannenberg (Elbe) nach § 2 Abs. 1 NGO mit einem Wert bis zu 100 Euro anzunehmen.