Die Gemeinde
Langendorf wird auf dem gemeinsamen Internetportal des Landkreises
Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinden im Landkreis mit einer Kurzdarstellung
präsentiert.
Die Darstellung der
Gemeinde kann selbstverständlich weiter ausgebaut und auch mit einer
Menüführung / Navigation versehen werden. Als Beispiele mögen hier die
Auftritte der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) dienen.
Entsprechende
Inhalte (am besten in Dateiform, z.B. Word) und Wünsche für die Gestaltung der
Navigation bzw. Menüführung können einfach an den ‚Internen Service‘ gegeben
werden.
Die erforderlichen
Einrichtungen bzw. Pflege der Inhalte werden vom Personal des ‚Internen
Services‘ vorgenommen.
Zu überlegen wäre
weiterhin, ob eine Weiterleitungsadresse, die auf die Inhalte der Gemeinde
Langendorf verweist, eingerichtet werden soll. Beispielsweise für die Städte
Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sind entsprechende
Weiterleitungsadressen eingerichtet. Dies wäre eine indentitätsfördernde
Maßnahme, die es auch Internetnutzern erleichtert, die Inhalte der Gemeinde zu
finden und aufzurufen. Im Übrigen könnte diese Internetadresse auf dem
Kopfbogen und anderen Publikationen der Gemeinde veröffentlicht werden.
Allerdings sind die Internetadressen ‚langendorf.de‘, ‚langendorf.eu‘ etc.
bereits vergeben. Auch die Adresse ‚gemeinde-langendorf.de‘ ist bereits an die
in Sachsen gelegene Gemeinde Langendorf vergeben. Hiergegen ist rechtlich auch
nichts zu unternehmen. Frei wäre aber beispielsweise die Adresse
‚gemeindelangendorf.de‘. Sofern die Einrichtung einer Weiterleitungsadresse
gewünscht ist, wird diese vom Fachdienst ‚Interner Service‘ beantragt und
eingerichtet (Weiterleitung auf die erstgenannte Internetseite). Hierfür fallen
Kosten von rd. 70,00 € jährlich an.
Rf Brownlee
verweist darauf, dass die GLW-Fraktion im August 2009 die Aufnahme dieses TOP
beantragt hat, weil zu dem Zeitpunkt unter Langendorf nur die Adresse des
Bürgermeisters vermerkt war. Inzwischen wurde ein Text eingestellt (Anlage 1).
Im Vergleich zum
Text der Gemeinde Gusborn könnten weitere Änderungen und Verbesserungen
vorgenommen werden, um insgesamt eine ansprechende Wirkung zu erreichen.
Bgm Hintzmann
verweist darauf, dass die Baugrundstücke der Gemeinde Langendorf über den
Fachdienst Liegenschaften auf diesem gemeinsamen Portal angeboten werden.
Rh Buttnop hat
erwartet, dass nach der Beantragung der TOP mit Eingang vom 10.08.2009 der
Bürgermeister den Rat zu einer Sitzung einberuft, spätestens jedoch 3 Monate
nach der letzten Ratssitzung, die am 10.06.2009 stattfand.
Anmerkung der Verwaltung:
Robert Thiele
schreibt dazu im Kommentar zur Niedersächsischen Gemeindeordnung, § 41 NGO,
Seite 152:
„Die Verpflichtung, den Rat mindestens einmal in drei Monaten einzuberufen, ist
seit 2001 entfallen, weil in zunehmendem Maße dafür kein Bedürfnis gesehen wird
(als Beispiel s. VG Oldenburg, Beschl. V. 30.11.1999, VwRR N 2000 S. 31).
Stattdessen ist neben dem Drittel der Ratsmitglieder und dem
Verwaltungsausschuss jeder Ratsfrau und jedem Ratsherrn als Mitgliedschaftsrecht,
das im Wege der kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit durchgesetzt werden
kann (s. Erl. 5 zu § 47), die Befugnis eingeräumt worden, die unverzügliche
Einberufung des Rates verlangen zu können, wenn die letzte Ratssitzung länger
als drei Monate zurückliegt.“
Von der
GLW-Fraktion wurden Anträge zur Tagesordnung gestellt, jedoch nicht die
Einberufung des Rates gefordert.
Rf Brownlee
kritisiert, dass zwischen der Beantragung der Tagesordnungspunkte und der
heutigen Ratssitzung mehrere Monate vergangen sind und die beantragten
Angelegenheiten nicht mehr aktuell sind, da sie in großem Umfange als erledigt
angesehen werden müssen.
Eine aktuelle
Behandlung in einer Ratssitzung ist nicht erfolgt.