Beschluss: Kenntnis genommen

Die Gemeinde Langendorf wird auf dem gemeinsamen Internetportal des Landkreises Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinden im Landkreis mit einer Kurzdarstellung präsentiert.

Die Darstellung der Gemeinde kann selbstverständlich weiter ausgebaut und auch mit einer Menüführung / Navigation versehen werden. Als Beispiele mögen hier die Auftritte der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) dienen.

Entsprechende Inhalte (am besten in Dateiform, z.B. Word) und Wünsche für die Gestaltung der Navigation bzw. Menüführung können einfach an den ‚Internen Service‘ gegeben werden.

Die erforderlichen Einrichtungen bzw. Pflege der Inhalte werden vom Personal des ‚Internen Services‘ vorgenommen.

Zu überlegen wäre weiterhin, ob eine Weiterleitungsadresse, die auf die Inhalte der Gemeinde Langendorf verweist, eingerichtet werden soll. Beispielsweise für die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) sind entsprechende Weiterleitungsadressen eingerichtet. Dies wäre eine indentitätsfördernde Maßnahme, die es auch Internetnutzern erleichtert, die Inhalte der Gemeinde zu finden und aufzurufen. Im Übrigen könnte diese Internetadresse auf dem Kopfbogen und anderen Publikationen der Gemeinde veröffentlicht werden. Allerdings sind die Internetadressen ‚langendorf.de‘, ‚langendorf.eu‘ etc. bereits vergeben. Auch die Adresse ‚gemeinde-langendorf.de‘ ist bereits an die in Sachsen gelegene Gemeinde Langendorf vergeben. Hiergegen ist rechtlich auch nichts zu unternehmen. Frei wäre aber beispielsweise die Adresse ‚gemeindelangendorf.de‘. Sofern die Einrichtung einer Weiterleitungsadresse gewünscht ist, wird diese vom Fachdienst ‚Interner Service‘ beantragt und eingerichtet (Weiterleitung auf die erstgenannte Internetseite). Hierfür fallen Kosten von rd. 70,00 € jährlich an.

 

Rf Brownlee verweist darauf, dass die GLW-Fraktion im August 2009 die Aufnahme dieses TOP beantragt hat, weil zu dem Zeitpunkt unter Langendorf nur die Adresse des Bürgermeisters vermerkt war. Inzwischen wurde ein Text eingestellt (Anlage 1).

Im Vergleich zum Text der Gemeinde Gusborn könnten weitere Änderungen und Verbesserungen vorgenommen werden, um insgesamt eine ansprechende Wirkung zu erreichen.

 

Bgm Hintzmann verweist darauf, dass die Baugrundstücke der Gemeinde Langendorf über den Fachdienst Liegenschaften auf diesem gemeinsamen Portal angeboten werden.

 

 

Rh Buttnop hat erwartet, dass nach der Beantragung der TOP mit Eingang vom 10.08.2009 der Bürgermeister den Rat zu einer Sitzung einberuft, spätestens jedoch 3 Monate nach der letzten Ratssitzung, die am 10.06.2009 stattfand.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Robert Thiele schreibt dazu im Kommentar zur Niedersächsischen Gemeindeordnung, § 41 NGO, Seite 152:
„Die Verpflichtung, den Rat mindestens einmal in drei Monaten einzuberufen, ist seit 2001 entfallen, weil in zunehmendem Maße dafür kein Bedürfnis gesehen wird (als Beispiel s. VG Oldenburg, Beschl. V. 30.11.1999, VwRR N 2000 S. 31). Stattdessen ist neben dem Drittel der Ratsmitglieder und dem Verwaltungsausschuss jeder Ratsfrau und jedem Ratsherrn als Mitgliedschaftsrecht, das im Wege der kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit durchgesetzt werden kann (s. Erl. 5 zu § 47), die Befugnis eingeräumt worden, die unverzügliche Einberufung des Rates verlangen zu können, wenn die letzte Ratssitzung länger als drei Monate zurückliegt.“

 

Von der GLW-Fraktion wurden Anträge zur Tagesordnung gestellt, jedoch nicht die Einberufung des Rates gefordert.

 

Rf Brownlee kritisiert, dass zwischen der Beantragung der Tagesordnungspunkte und der heutigen Ratssitzung mehrere Monate vergangen sind und die beantragten Angelegenheiten nicht mehr aktuell sind, da sie in großem Umfange als erledigt angesehen werden müssen.

Eine aktuelle Behandlung in einer Ratssitzung ist nicht erfolgt.