Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

In der Sitzung vom 27.10.2009 des Rates der Gemeinde Karwitz wurde bereits berichtet, dass der Schützenverein Lenzen das Grundstück, auf dem der Schießstand steht, erwerben möchte und bei der Gemeinde beantragt hat, den Kauf durch einen Zuschuss finanziell zu unterstützen.

Eine Einigung zwischen der Erbengemeinschaft und dem Schützenverein Lenzen konnte nun erzielt werden. Um diese Einigung nicht zu gefährden, sollte die Entscheidung über einen möglichen Zuschuss zum Erwerb des Grundstückes „Schießstand“ noch in diesem Jahr getroffen werden. Ein Zuschuss zum Ankauf des Grundstückes „Schießstand“ kann in Höhe von 3.000 Euro im Haushaltsjahr 2009 außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

Grundsätzlich befürwortet der Rat, den Schützenverein mit diesem Zuschuss zu fördern. Der Schützenverein engagiert sich aktiv in der Gemeinde, betreut Jugendliche in der Freizeit und trägt mit seinen Veranstaltungen und Feiern zum gemeinschaftlichen Leben bei.

Der Ankauf des Grundstücks sichert den Erhalt des Schützenvereines über eine langen Zeitraum.

Der Verein hat schriftlich erklärt, dass der Zuschuss zurückgezahlt wird, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommen sollte.

Bgm Harms verweist ergänzend zum Beschlussvorschlag darauf, dass der Zuschuss unmittelbar ausgezahlt werden muss. Der Betrag würde dann vor Abschluss des Kaufvertrages zur Verfügung stehen und die Belastungen des Schützenvereines verringern.

 

Nach der Beratung fasst der Rat den

 


Beschluss:

Der Schützenverein Lenzen und Umgebung von 1909 e.V. erhält für den Erwerb des Grundstückes, auf dem der Schießstand steht, einen Zuschuss in Höhe von 3.000,-- Euro.

Der Betrag wird im Haushaltsjahr 2009 außerplanmäßig bei der Investitionsnummer 06.103 6002, Kostenstelle 42100110100 bereitgestellt und unmittelbar ausgezahlt.

Der Schützenverein Lenzen und Umgebung von 1909 e.V. zahlt den Zuschuss zurück, wenn der Kaufvertrag über das betreffende Grundstück nicht zustande kommt.

Die Deckung erfolgt aus den noch nicht verbrauchten investiven Deckungsmitteln.