Sitzung: 08.12.2009 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 11/673/2009
In der Sitzung vom
27.10.2009 des Rates der Gemeinde Karwitz wurde bereits berichtet, dass der
Schützenverein Lenzen das Grundstück, auf dem der Schießstand steht, erwerben
möchte und bei der Gemeinde beantragt hat, den Kauf durch einen Zuschuss finanziell
zu unterstützen.
Eine Einigung
zwischen der Erbengemeinschaft und dem Schützenverein Lenzen konnte nun erzielt
werden. Um diese Einigung nicht zu gefährden, sollte die Entscheidung über
einen möglichen Zuschuss zum Erwerb des Grundstückes „Schießstand“ noch in
diesem Jahr getroffen werden. Ein Zuschuss zum Ankauf des Grundstückes
„Schießstand“ kann in Höhe von 3.000 Euro im Haushaltsjahr 2009 außerplanmäßig
bereitgestellt werden.
Grundsätzlich
befürwortet der Rat, den Schützenverein mit diesem Zuschuss zu fördern. Der
Schützenverein engagiert sich aktiv in der Gemeinde, betreut Jugendliche in der
Freizeit und trägt mit seinen Veranstaltungen und Feiern zum gemeinschaftlichen
Leben bei.
Der Ankauf des
Grundstücks sichert den Erhalt des Schützenvereines über eine langen Zeitraum.
Der Verein hat
schriftlich erklärt, dass der Zuschuss zurückgezahlt wird, wenn der Kaufvertrag
nicht zustande kommen sollte.
Bgm Harms verweist
ergänzend zum Beschlussvorschlag darauf, dass der Zuschuss unmittelbar ausgezahlt
werden muss. Der Betrag würde dann vor Abschluss des Kaufvertrages zur
Verfügung stehen und die Belastungen des Schützenvereines verringern.
Nach der Beratung
fasst der Rat den
Beschluss:
Der Schützenverein
Lenzen und Umgebung von 1909 e.V.
erhält für den Erwerb des Grundstückes, auf dem der Schießstand steht, einen
Zuschuss in Höhe von 3.000,-- Euro.
Der Betrag wird im
Haushaltsjahr 2009 außerplanmäßig bei der Investitionsnummer 06.103 6002,
Kostenstelle 42100110100 bereitgestellt und unmittelbar ausgezahlt.
Der Schützenverein Lenzen und Umgebung von 1909 e.V. zahlt den Zuschuss
zurück, wenn der Kaufvertrag über das betreffende Grundstück nicht zustande
kommt.
Die Deckung erfolgt
aus den noch nicht verbrauchten investiven Deckungsmitteln.