Beschluss: Kenntnis genommen

Die Stromkonzessionsverträge fast sämtlicher Mitgliedsgemeinden laufen innerhalb der Jahre 2011 – 2012 nach 20 – jähriger Vertragsdauer aus. Spätestens 2 Jahre vor Laufzeitende müssen Vertragsabläufe im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht werden.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz ist eine gemeinsame Bekanntmachung über sämtliche anstehenden Vertragsabläufe am 25.11.2009 erfolgt.