Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6, Enthaltungen: 7

Sachverhalt:

Siehe SgAE/VIII/43 vom 08.12.2009.

 

FBL Ringel trägt vor.

 

Die Formulierung des  § 4 Abs.  e) ist verbesserungswürdig, so Rh Schneeberg. Es sollten auch  die Eigentümer und Mieter der Gebäude mit aufgeführt werden. Ferner sollten Genehmigungen zur  Aufstellung von Öltanks für die Zukunft nicht mehr erteilt werden.

 

Die vorliegende Satzung ist kompliziert und unverständlich verfasst, so  Rf Felber. Sie  zitiert hierzu einige  §§.

 

 Rf Felber beantragt, den § 4 e) wie folgt  zu ändern:

Der dritte Satz =  (Anlieger im Sinne……………und Lieferanten) ist zu streichen.

 

 Rh Schneeberg verlässt die Sitzung um 20.40 Uhr.

 

Auf Anfrage von Rh Schwidder, teilt SgBgm Meyer mit, dass die  Verordnung heute beschlossen werden sollte, da der Wasserstand der Elbe zz. bei steigender Tendenz liegt. Die SgE muss eine Rechtsgrundlage haben.

 

Das sieht Rh U. Beutler nicht so, die SgE ist für die Sicherheit und Ordnung zuständig und dafür gibt es eine Rechtsgrundlage.

 

Dem schließt sich Rh v.d. Bussche an. Er  hält den Erlass einer Verordnung aufgrund von Prognosen für bedenklich.

 

Es handelt sich hier nicht um Prognosen, so SgBgm Meyer. Wenn der  Wasserstand bei Barby eine bestimmte Höhe erreicht hat, ist dieser auch  in Hitzacker (Elbe) zu erwarten. Immer vorausgesetzt, dass kein Deich bricht.   Der Erlass der Verordnung ist aufgrund entsprechender Festsetzung  im Planfeststellungsbeschluss zwingend erforderlich.

 

Rf Felber zieht ihren Antrag zurück.

 

RV Sperling lässt über die Verordnung abstimmen.

 

Der SgRat fasst folgenden  

 

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat beschließt die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Hochwasserschutzanlagen auf dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) (Hochwasserschutzverordnung) (Anlage zu TOP 13).