Sitzung: 17.12.2009 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 6, Enthaltungen: 7
Vorlage: 40/511/2009
Sachverhalt:
Siehe SgAE/VIII/43
vom 08.12.2009.
FBL Ringel trägt
vor.
Die Formulierung
des § 4 Abs. e) ist verbesserungswürdig, so Rh Schneeberg.
Es sollten auch die Eigentümer und
Mieter der Gebäude mit aufgeführt werden. Ferner sollten Genehmigungen zur Aufstellung von Öltanks für die Zukunft nicht
mehr erteilt werden.
Die vorliegende
Satzung ist kompliziert und unverständlich verfasst, so Rf Felber. Sie zitiert hierzu einige §§.
Rf Felber beantragt, den § 4 e) wie folgt zu ändern:
Der dritte Satz
= (Anlieger im Sinne……………und
Lieferanten) ist zu streichen.
Rh Schneeberg verlässt die Sitzung um 20.40
Uhr.
Auf Anfrage von Rh
Schwidder, teilt SgBgm Meyer mit, dass die
Verordnung heute beschlossen werden sollte, da der Wasserstand der Elbe
zz. bei steigender Tendenz liegt. Die SgE muss eine Rechtsgrundlage haben.
Das sieht Rh U.
Beutler nicht so, die SgE ist für die Sicherheit und Ordnung zuständig und
dafür gibt es eine Rechtsgrundlage.
Dem schließt sich
Rh v.d. Bussche an. Er hält den Erlass
einer Verordnung aufgrund von Prognosen für bedenklich.
Es handelt sich
hier nicht um Prognosen, so SgBgm Meyer. Wenn der Wasserstand bei Barby eine bestimmte Höhe
erreicht hat, ist dieser auch in
Hitzacker (Elbe) zu erwarten. Immer vorausgesetzt, dass kein Deich bricht. Der Erlass der Verordnung ist aufgrund entsprechender
Festsetzung im
Planfeststellungsbeschluss zwingend erforderlich.
Rf Felber zieht
ihren Antrag zurück.
RV Sperling lässt
über die Verordnung abstimmen.
Der SgRat fasst
folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat beschließt die Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Hochwasserschutzanlagen auf
dem Gebiet der Stadt Hitzacker (Elbe) (Hochwasserschutzverordnung) (Anlage
zu TOP 13).