Beschluss: Einstimmig empfohlen

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 29.10.2009 hat der Verwaltungsrat des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker kAöR in Rahmen seiner Zuständigkeit die dieser Vorlage beigefügten Satzungen beschlossen.

Die Unternehmenssatzung des Wasserverbandes regelt, das Entscheidungen über den Erlass von Satzungen der Zustimmung des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue bedürfen.

Dieser Vorlage sind die Vorlagen des Wasserverbandes sowie die Kalkulationen für die Gebühren und Beiträge ebenfalls beigefügt.

 

Rf Felber erwähnt, dass die Ausschussmitglieder keine Kenntnis aus der vorgenannten Sitzung des Verwaltungsrates haben und fragt nach, ob es Diskussionspunkte gegeben hat. SgBgm Meyer verneint dieses. Zum Thema der Ratsöffentlichkeit kann er mitteilen, dass daran gearbeitet wird, dass in Zukunft im Ratsinformationssystem die öffentlichen Sitzungen des Verwaltungsrates zugänglich gemacht werden. Über den nichtöffentlichen Teil kann zeitnah im Samtgemeindeausschuss Berichtserstattung erfolgen.  

 

Rh Zühlke bezieht sich auf § 16 Abs. 2 der Gebührensätze für die zentrale Abwasserbeseitigung.

Für den Entsorgungsbereich Hitzacker (Elbe) beträgt die Abwassergebühr € 2,25 je cbm Abwasser sowie eine Grundgebühr je Wohneinheit von € 52,00 im Jahr. Für einen Singlehaushalt ergibt sich dadurch eine unangemessene Höhe. Rh Zühlke bittet darum, sich über die Ungleichgewichtung, die für 1-Personen-Haushalte entsteht,  Gedanken zu machen.  

Herr Dr. Horchelhahn erläutert hierzu.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die  Satzungen wie folgt :

 

Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.10.09 

einstimmig, bei einer Enthaltung

 

Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen vom 29.10.09

einstimmig, bei zwei Enthaltungen

 

Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigung auf die Grundstückseigentümer vom 29.10.09

einstimmig, bei einer Enthaltung

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue stimmt folgenden Satzungen des WV Dannenberg – Hitzacker kAöR zu:

-       Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung vom 29.10.2009

-       Satzung über Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen vom 29.10.2009

-       Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigung auf die Grundstückseigentümer vom 29.10.2009