Sitzung: 23.11.2009 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 07/609/2009
Die Gebühren
zur Ermittlung der Gebührensätze für das
Bestattungswesen wurden für die Jahre 2008 und 2009 kalkuliert. Diese
Neukalkulation war die erste nach dem Zusammenschluss der Samtgemeinden
Hitzacker und Dannenberg und der Zusammenführung des Bestattungswesens. Zum
01.01.2010 sind die Gebühren neu zu kalkulieren. Auf den Tagesordnungspunkt
3 und die Unterlagen zur Kalkulation der
Friedhofsgebühren wird verwiesen.
Aufgrund der Neukalkulation sind die §§ 3 bis 6 der Friedhofsgebührensatzung
zum 01.01.2010 zu ändern.
Der Werksausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue –Friedhofsgebührensatzung- wird beschlossen.