Sitzung: 23.11.2009 Werksausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 07/608/2009
Die
Gebührenkalkulation der Fa. Heyder + Partner ist mit der Vorlage versandt
worden.
Auf Nachfrage von Rh Zachow erläutert Herr Klafak, dass die Kalkulation bereits
zum 2. Mal an die Firma Heyder + Partner vergeben wurde. Die Kosten betrugen
pauschal 4.000,- € und sind mit in den Ausgaben des Gebührenhaushaltes
„Friedhof“ als kostendeckende Einrichtung enthalten. Eine Kalkulation muss alle
2-3 Jahre durchgeführt werden.
Die Gebührenübersicht „bisher/neu“ (auf Seite 37 der Kalkulation) enthält die
Gebührenvorschläge. Die Gebührenobergrenzen dürfen nicht überschritten werden.
Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr verringert sich von 25,50 € auf
24,50 € pro Grabstelle. Die Gebühren für den Erwerb von
Grabstätten und Bestattungen von Leichen
und Urnen sind erhöht worden.
Nach weiteren Erläuterungen empfiehlt der Werksausschuss folgenden
Beschluss:
Die
Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die
Grabstättenüberlassung, die Benutzung der Kapellen, die Beisetzung von Toten
und die Friedhofsunterhaltung für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2011
wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.