Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Die Gebührenkalkulation der Fa. Heyder + Partner ist mit der Vorlage versandt worden.

Auf Nachfrage von Rh Zachow erläutert Herr Klafak, dass die Kalkulation bereits zum 2. Mal an die Firma Heyder + Partner vergeben wurde. Die Kosten betrugen pauschal 4.000,- € und sind mit in den Ausgaben des Gebührenhaushaltes „Friedhof“ als kostendeckende Einrichtung enthalten. Eine Kalkulation muss alle 2-3 Jahre durchgeführt werden.

Die Gebührenübersicht „bisher/neu“ (auf Seite 37 der Kalkulation) enthält die Gebührenvorschläge. Die Gebührenobergrenzen dürfen nicht überschritten werden. Die jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr verringert sich von 25,50 € auf 24,50 €  pro Grabstelle.  Die Gebühren für den Erwerb von Grabstätten  und Bestattungen von Leichen und Urnen sind erhöht worden.
Nach weiteren Erläuterungen empfiehlt der Werksausschuss folgenden

 


Beschluss:

Die Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Gebührensätze für die Grabstättenüberlassung, die Benutzung der Kapellen, die Beisetzung von Toten und die Friedhofsunterhaltung für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.