Sitzung: 16.02.2010 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/592/2009
Der Verwaltung
liegt der Antrag eines Anwohners des Moorweges im OT. Splietau vor, in dem
dieser die Änderung der Durchfahrtsbeschränkung beantragt. Der Antrag liegt der
Vorlage als Anlage bei.
Bei der
angesprochenen Straße handelt es sich um die Gemeindeverbindungsstraße D 9. Die
Straße ist bereits gegenwärtig rechtmäßig nur mit einem Gesamtgewicht bis zu
5,5 t befahrbar. Ausgenommen von dieser Beschränkung ist der
landwirtschaftliche Verkehr sowie der sonstige Anliegerverkehr. Eine
Gemeindeverbindungsstraße besitzt über die Erschließungsfunktion der
angrenzenden Grundstücke hinaus auch eine Verbindungsfunktion, wie der Name
schon aussagt, sie ist zum Erreichen anderer Orte oder Gemeindeteile
vorgesehen. Somit ist sie mit der Klassifizierung auch für den
Durchgangsverkehr bestimmt. Welcher aufgrund der vorhandenen Beschränkung auf der D 9 bereits begrenzt ist. Aus Sicht der
Verwaltung ist die vorhandene Beschränkung ausreichend und es besteht kein
Handlungsbedarf.
Ausschussvorsitzender
Carmienke erläutert den Antrag des Anliegers.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage und begründet den Beschlussvorschlag.
Rh Brüggemann
stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.
Nach kurzer
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Antrag wird abgelehnt.