Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Der Verwaltung liegt der Antrag eines Anwohners des Moorweges im OT. Splietau vor, in dem dieser die Änderung der Durchfahrtsbeschränkung beantragt. Der Antrag liegt der Vorlage als Anlage bei.

 

Bei der angesprochenen Straße handelt es sich um die Gemeindeverbindungsstraße D 9. Die Straße ist bereits gegenwärtig rechtmäßig nur mit einem Gesamtgewicht bis zu 5,5 t befahrbar. Ausgenommen von dieser Beschränkung ist der landwirtschaftliche Verkehr sowie der sonstige Anliegerverkehr. Eine Gemeindeverbindungsstraße besitzt über die Erschließungsfunktion der angrenzenden Grundstücke hinaus auch eine Verbindungsfunktion, wie der Name schon aussagt, sie ist zum Erreichen anderer Orte oder Gemeindeteile vorgesehen. Somit ist sie mit der Klassifizierung auch für den Durchgangsverkehr bestimmt. Welcher aufgrund der  vorhandenen Beschränkung auf der D 9  bereits begrenzt ist. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorhandene Beschränkung ausreichend und es besteht kein Handlungsbedarf.

 

Ausschussvorsitzender Carmienke erläutert den Antrag des Anliegers.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage und begründet den Beschlussvorschlag.

 

Rh Brüggemann stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu.

 

Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt.