Der Eigentümer des Grundstückes An der Bundesstraße 3 beabsichtigt, in der Nähe seines Hauses ein Carport zu errichten. Dieses würde teilweise auf dem gemeindlichen Weg in Richtung der alten Sandkuhle stehen.

 

Der Rat erklärt sich damit einverstanden, dass ein Carport errichtet werden kann, da der Weg breit genug sei.

Auflagen werden nicht erteilt.

Mit dem Antragsteller soll eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden.