Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Im Rahmen des Integrierten städtischen Entwicklungs- und Wachstumskonzeptes (ISEK) hat die Stadt Hitzacker die Aufwertung des Weinberges beschlossen. Mit Bescheid vom 06.05.2008 ist u.a. auch dieses Projekt vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit als förderfähig eingestuft worden.

Zwischenzeitlich wurde das Ingenieurbüro Rauchenberger mit der Erarbeitung eines Konzeptes beauftragt, das nunmehr vorgestellt wird.

 

Stellvertretender Vorsitzender Herr Seide trägt vor, dass in den letzten Jahren immer wieder Ortsbesichtigungen stattgefunden haben, bei denen erhebliche Mängel an den Treppenanlagen und auf dem Plateau des Weinberges festgestellt wurden. Der nun vorgesehene Ausbau dient  der Verkehrssicherungspflicht. Ohne diesen Ausbau müsste der Weinberg mit seinen Treppenanlagen gesperrt werden.

 

Herr Hannemann vom Ingenieurbüro Rauchenberger berichtet, dass es rund um den Weinberg 11 Treppenanlagen gibt, deren Stufen aus  unterschiedlichen Materialien wie Holz, Beton und Eisenbahnschwellen bestehen. Die Steigungsmaße bei den Stufen stimmen nicht, Geländer fehlen und vorhandene Abstützungen fallen fast um. Wegen der Verkehrssicherungspflicht, die bei der Stadt Hitzacker (Elbe) liegt, muss unbedingt an den Treppenanlagen eine Sanierung durchgeführt werden.

Als Maßnahme schlägt er vor, die Fahrbahn des  Weinbergweges von der ehemaligen Kurverwaltung aus  auf 3 m inklusive Rinne zu erweitern. Bei dieser Maßnahme müssen aber 6 Linden gefällt werden. Alle 11 Treppenanlagen, einschließlich  Treppenabgang zum Hiddo-Steg, werden erneuert. Die Treppenstufen sollen wegen der Haltbarkeit aus Granit und die Handläufe aus Edelstahl hergestellt werden.

Die Kosten werden von Herrn Hannemann auf 665.000,-- € geschätzt.

 

Stellvertretende Vorsitzender Herr Seide weist daraufhin, dass im Bereich der Weinbergsweges mehrere Versorgungsleitungen liegen, die eventuell erneuert werden müssen. Um Kosten zu sparen, sollten diese beim Ausbau des Weinbergsweges gleich mit erneuert werden.

 

Ratsherr Heins schlägt vor, auf die alten Wegetrassen zu verzichten und hierfür ein neues Konzept zu erarbeiten. Herr Hannemann erwidert hierauf, dass das bedeutend teurer wird

als die alten Trassen auszubauen.

 

Bürgermeister Dr. Jastram erkundigt sich danach, was von den geschätzten Baukosten auf Personal- und auf Materialkosten entfallen. Herr Hannemann führt aus, dass ca. 65 % der Kosten bei den Personalkosten liegen.

 

Zur Finanzierung berichtet Fachbereichsleiter Herr Hesebeck das 384.000,-- € aus dem ISEK bezahlt werden und von der Stadt ein Eigenanteil in Höhe von 281.000,-- €  aufgebracht werden muss.

 

Stadtdirektor Herr Meyer trägt vor, dass auch wegen dem Status Luftkurort und möglicherweise auch bald Kneipp-Kurort der Weinberg mit seinen Treppenanlagen wichtige Anlagen für den Tourismus sind, die jetzt mit erheblichen Zuschüssen saniert werden können. Die Finanzierung des Eigenanteiles könne aus den Verkauf  städtischer Wohnungen und dem Jugendzentrum

sichergestellt werden.

 

Bürgermeister Dr. Jastram betont, dass die Einnahmen aus den Verkäufen nicht so hoch sind, um die Kassenkredite zu decken. Die Ausbaumaßnahme muss daher aus Schulden finanziert werden.

 

Stellvertretender Vorsitzender Herr Seide trägt vor, dass die Maßnahme durchgeführt werden muss. Wenn wir Kneipp-Kurort werden wollen, dann müssen auch verkehrssichere Wege vorgehalten werden.

Diesen Ausführungen schließt sich auch Ratsherr  Fröhlich an und betont, dass der Weinberg und seine Umgebung das Aushängeschild von Hitzacker ist und die Stadt nicht darum komme, in diesem Bereich zu finanzieren.

 

Ratsherr Flindt hegt die Hoffnung, dass durch Wettbewerb und Auschreibung günstigere Preise zu erzielen sind, so dass die Maßnahme für die Stadt doch noch kostengünstiger wird.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion lässt stellvertretender Vorsitzender Herr Seide über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Aufwertung des Weinberges“ werden durchgeführt. Die erforderlichen Förderanträge sind an die NBank zu stellen.