Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Nach der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese relativ zeitnah auf die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Karwitz  (Elbe) angewendet werden.

Insbesondere musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht angepasst werden.

Die im März 2009 begonnene Prüfung konnte daher am 11.September 2009 abgeschlossen werden.

Das RPA bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Karwitz vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs.8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde Karwitz beschlossen werden.

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert anhand der Dokumentation und des Prüfberichtes bestimmte Einzelheiten.

 

Nach der Beratung lässt Bgm Harms abstimmen.


Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004.