Sitzung: 29.10.2009 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/567/2009
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am
07.07.2008 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Lüggau Bauhof/Klärwerk gefasst. Die
Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt die Planung der Stadt und betreibt im
Parallelverfahren die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen
Bereich.
Durch die vorliegende Planung soll ein an der Jeetzel bestehender
Standort für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich abgesichert und
bedarfsgerecht erweitert werden. Es ist die Ausweisung eines Sondergebietes
Wasserwirtschaft (SO WAWI) und ein Sondergebietes Abwasser und Energie (SO
Aw-E) geplant.
Zu a)
Mit Schreiben vom
14.05.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes Lüggau Bauhof / Klärwerk berührt sein
könnten, über die Planung gem. § 4 (1) BauGB unterrichtet und gem. § 2 (4)
BauGB aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Von den beteiligten
Trägern öffentlicher Belange haben nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die
E.ON Avacon AG Anregungen zu der Planung
vorgebracht, die abzuwägen sind.
Zu b)
Nach der
Beschlussfassung über die Anregungen des Landkreis und der E.ON Avacon ist der
Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
zu fassen.
FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage, die vorgetragenen Anregungen und die Abwägungsvorschläge und beantwortet Detailfragen.
Mit der Naturschutzbehörde und der Deichbehörde konnte im Vorwege Einigung erzielt werden.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Zu a) Die Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
Zu b) Der Entwurf des Bebauungsplanes Lüggau Bauhof / Klärwerk ist gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.