Sitzung: 03.11.2009 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Enthaltungen: 7
Vorlage: 30/519/2009
Sachverhalt:
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Grüngutentsorgung für das
Kreisgebiet ausgeschrieben und neu vergeben. Ab dem 01.01.2010 wird anstelle
des Maschinenringes die Firma DÜBAS GmbH & Co., Umwelt- und
Entsorgungstechnik KG, 27308 Kirchlinteln, die Grüngutentsorgung übernehmen.
Die Firma beabsichtigt in Orten über 1.000 Einwohnern zentrale Sammelstellen
einzurichten. Diese sind aber nach Aussage des Landkreises nur in
Gewerbegebieten zulässig.
Im Bereich der Gemeinde Zernien steht dafür nur noch das
Gewerbegrundstück (Lange Stücke) am Ende der Industriestraße zur freien
Verfügung. Dieses Grundstück möchte die Gemeinde Zernien aber nicht für eine
Grüngutsammelstelle teilen, da möglicherweise das Restgrundstück für weitere
Gewerbeansiedlungen zu klein wird.
Für die Gemeinde Zernien bietet es sich an, das Grundstück neben dem
Klärwerk, das bisher als Grüngutsammelstelle genutzt wird, weiterhin für diesen
Zweck zu nutzen. Dieses Grundstück liegt aber im Außenbereich und steht damit
im Widerspruch zu der Aussage des Landkreises, dass Grüngutsammel-stellen nur
in Gewerbegebieten zulässig sind. Ob aber zwingend ein Gewerbegebiet
erforderlich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn zum Beispiel
Rasenschnitt in dafür aufgestellte Container entsorgt wird, damit kein
Sickersaft in den Untergrund versickern kann und Strauchgut nur zum Schreddern
dort gelagert wird, könnte eventuell auf ein Gewerbegebiet verzichtet werden.
Die Genehmigungen für die Grüngutsammelstellen werden vom Gewerbeaufsichtsamt
erteilt. Es wird daher zu jedem Grundstück, das von der Firma DÜBAS dem
Gewerbeaufsichtsamt als Sammelplatz gemeldet wurde, eine gemeinsame
Antragskonferenz durchgeführt. Die Antragskonferenz wird vom Landkreis
koordiniert. Die Eignung der einzelnen Grundstücke wird sich erst bei der
Antragskonferenz herausstellen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden kann ob ein
Gewerbegebiet erforderlich wird oder nicht, hat der Rat der Gemeinde Zernien
beschlossen, vorsorglich bei der Samtgemeinde eine Änderung des
Flächennutzungsplans für das Grundstück am Klärwerk zu beantragen.
Nach kurzer Diskussion macht SgBgm Meyer
deutlich, dass Städte, Kleinstädte und auch der ländliche Raum an die
gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung einer Grüngutsammelstelle gebunden sind.
Seitens der CDU-Fraktion wird erklärt, dass derzeit kein Handlungsbedarf
besteht.
Rh Schulz – als Bgm der Gemeinde Zernien – erklärt, dass es sich um einen
Vorbehaltsbeschluss handelt, damit die Gemeinde jederzeit handlungsfähig ist.
Nach Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue, im Bereich der
ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Zernien, ist für die
Einrichtung einer Grüngutsammelstelle fortzuschreiben