Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Sachverh. WKDE Nr. VIII/12 vom 28.10.2009
                 SgA     Nr. VIII/42 vom 02.11.2009

Rh Dr. Jastram regt an, nicht nur Euro-Beträge, sondern zum besseren Verständnis auch Soll- und Ist-Zeiten aufzuführen.

Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden

 

 


Beschluss:

a)      Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird festgestellt.

b)      Die Werksleitung wird gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet.

c)       Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 7.506,91 Euro wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Haushaltes gedeckt. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 30.658,69 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.