Sitzung: 03.11.2009 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: 07/517/2009
Sachverh. WKDE Nr.
VIII/12 vom 28.10.2009
SgA Nr. VIII/42 vom 02.11.2009
Rh Dr. Jastram regt an, nicht nur Euro-Beträge, sondern zum besseren
Verständnis auch Soll- und Ist-Zeiten aufzuführen.
Ohne Aussprache fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird
festgestellt.
b) Die Werksleitung wird gemäß § 30 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetr.VO) für das Wirtschaftsjahr 2008 entlastet.
c) Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in
Höhe von 7.506,91 Euro wird aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Haushaltes gedeckt. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von
30.658,69 Euro wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.