Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Sachverhalt:

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Der § 1 Abs. 1 ist zu ändern und muss wie folgt lauten:

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet sich einen Antrag auf Förderung der Maßnahme aus Mitteln des EU-Programms EFRE (Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete“) zu stellen. Zu den Kosten zählen der Vorentwurf, der Entwurf, die genehmigungsfähige Planfassung, alle erforderlichen Gutachten und die Nebenkosten. Aus dem Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete“ werden 75 % der Kosten abgedeckt. Der Eigenanteil von 25 % wird von der Samtgemeinde Elbtalaue erstattet.

 

Auf Anfrage von Rh Wedler teilt StD Meyer mit, dass die Angelegenheit der F-Plan-Änderung eilt, da u.a. der Fähranleger auf dieser Seite  bauplanerisch festgeschrieben werden muss, Genehmigungsanträge für den Fähranleger auf der gegenüber liegenden Seite gestellt werden müssen,   die Planung für die Erweiterung des Sportboothafens vorliegt, eine Badestelle an der Elbe eingerichtet werden soll und es Wille des Rates war, dass keine Einzelgenehmigungen mehr  für Veranstaltungen auf der Schweineweide bei der Biosphärenreservatsverwaltung gestellt werden müssen.  Erst nach Änderung des F-Planes kann der Aufstellungsbeschluss des B-Planes erfolgen.

 

Rh Fröhlich teilt mit, dass die Kirche die Schweineweide als Veranstaltungsort für ihren Elbekirchentag in 2010 nutzen möchte. Der Eigentümer der Schweineweide stimmte  einer Nutzung nur mit Auflagen zu. Die Stadt hat die Schirmherrschaft dieser Veranstaltung übernommen und sollte  ein Interesse daran haben, dass der Elbekirchentag auf der Schweineweide stattfinden kann. Hier werden Planungskosten (Steuergelder) in ein Gebiet investiert, über deren Nutzung eine einzelne Person dann bestimmen kann. Rh Fröhlich stellt den Antrag, nur zu investieren, wenn der Stadt ein Mitspracherecht  bei Veranstaltungen auf der Schweineweide eingeräumt wird.

 

StD Meyer teilt mit, dass es Gespräche zwischen dem Eigentümer und der Kirche, vertreten durch Pastor Rohlfing,  gegeben hat. Seinem Wissen nach, wurde die  Vereinbarung von der  Kirchengemeinde unterschrieben und dem Eigentümer zurückgegeben. Über die Durchführung  kritischer Punkte hatten sich Eigentümer und Kirche seiner Ansicht nach geeinigt. Die Vereinbarung ist nachträglich von der Kirche zurückgezogen worden.

Daher findet demnächst ein Gespräch zwischen der Kirche, der Biosphärenreservatsverwaltung und der SgE hinsichtlich möglicher Alternativflächen statt.

Unabhängig von einer F-Plan-Änderung bzw. B-Plan-Änderung/Aufstellung wird es immer Vereinbarungen bei der Nutzung von Privatflächen zwischen Eigentümer und Nutzer geben. Eine generelle Regelung ist über einen F-Plan ist nicht möglich. Im F-Plan wird nur die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit der Flächen festgelegt.

 

In diesem Zusammenhang spricht Rh Wieczorek den Vertrag zwischen  der Hafen GmbH und der Stadt an. Damit die im Vertrag vereinbarten Maßnahmen erfüllt werden können, ist die F-Plan-Änderung erforderlich. Da der Stadt jetzt keine Kosten mehr entstehen,  wird er der Änderung zustimmen.  Aufgrund der durchzuführenden HW-Schutzmaßnahmen ist die Erfüllung des Vertrages zeitlich in Verzug geraten. Eine Verlängerung des Vertrages um 3 Jahre sollte ggfs. in Betracht gezogen werden.

 

Der Rat fasst folgenden   

 


Beschluss:

Die Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und der Stadt Hitzacker (Elbe) über die Übernahme der Planungskosten für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird vorbehaltlich der Förderung aus EFRE Mitteln mit nachfolgender Änderung des § 1 (1) geschlossen:

 

                                                                           § 1

(1)    Die Stadt Hitzacker (Elbe) verpflichtet sich einen Antrag auf Förderung der Maßnahme aus Mitteln des EU-Programms EFRE (Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete“) zu stellen. Zu den Kosten zählen der Vorentwurf, der Entwurf, die genehmigungsfähige Planfassung, alle erforderlichen Gutachten und die Nebenkosten. Aus dem Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete“ werden 75 % der Kosten abgedeckt. Der Eigenanteil von 25 % wird von der Samtgemeinde Elbtalaue erstattet.

 

Rh Flindt verlässt die Sitzung um 18.34 Uhr.