Sitzung: 23.10.2009 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3
Vorlage: 30/401/2009
Sachverhalt:
SgBgm Meyer
erläutert den Sachverhalt der Vorlage. Der § 1 Abs. 1 ist zu ändern und muss
wie folgt lauten:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) verpflichtet sich einen Antrag auf Förderung der Maßnahme aus Mitteln
des EU-Programms EFRE (Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung städtischer
Gebiete“) zu stellen. Zu den Kosten zählen der Vorentwurf, der Entwurf, die genehmigungsfähige
Planfassung, alle erforderlichen Gutachten und die Nebenkosten. Aus dem
Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung städtischer Gebiete“ werden 75 % der
Kosten abgedeckt. Der Eigenanteil von 25 % wird von der Samtgemeinde Elbtalaue
erstattet.
Auf Anfrage von Rh
Wedler teilt StD Meyer mit, dass die Angelegenheit der F-Plan-Änderung eilt, da
u.a. der Fähranleger auf dieser Seite
bauplanerisch festgeschrieben werden muss, Genehmigungsanträge für den
Fähranleger auf der gegenüber liegenden Seite gestellt werden müssen, die Planung für die Erweiterung des
Sportboothafens vorliegt, eine Badestelle an der Elbe eingerichtet werden soll
und es Wille des Rates war, dass keine Einzelgenehmigungen mehr für Veranstaltungen auf der Schweineweide bei
der Biosphärenreservatsverwaltung gestellt werden müssen. Erst nach Änderung des F-Planes kann der
Aufstellungsbeschluss des B-Planes erfolgen.
Rh Fröhlich teilt
mit, dass die Kirche die Schweineweide als Veranstaltungsort für ihren
Elbekirchentag in 2010 nutzen möchte. Der Eigentümer der Schweineweide
stimmte einer Nutzung nur mit Auflagen
zu. Die Stadt hat die Schirmherrschaft dieser Veranstaltung übernommen und
sollte ein Interesse daran haben, dass
der Elbekirchentag auf der Schweineweide stattfinden kann. Hier werden
Planungskosten (Steuergelder) in ein Gebiet investiert, über deren Nutzung eine
einzelne Person dann bestimmen kann. Rh Fröhlich stellt den Antrag, nur zu
investieren, wenn der Stadt ein Mitspracherecht
bei Veranstaltungen auf der Schweineweide eingeräumt wird.
StD Meyer teilt
mit, dass es Gespräche zwischen dem Eigentümer und der Kirche, vertreten durch
Pastor Rohlfing, gegeben hat. Seinem
Wissen nach, wurde die Vereinbarung von
der Kirchengemeinde unterschrieben und
dem Eigentümer zurückgegeben. Über die Durchführung kritischer Punkte hatten sich Eigentümer und
Kirche seiner Ansicht nach geeinigt. Die Vereinbarung ist nachträglich von der
Kirche zurückgezogen worden.
Daher findet
demnächst ein Gespräch zwischen der Kirche, der Biosphärenreservatsverwaltung
und der SgE hinsichtlich möglicher Alternativflächen statt.
Unabhängig von
einer F-Plan-Änderung bzw. B-Plan-Änderung/Aufstellung wird es immer
Vereinbarungen bei der Nutzung von Privatflächen zwischen Eigentümer und Nutzer
geben. Eine generelle Regelung ist über einen F-Plan ist nicht möglich. Im
F-Plan wird nur die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit der Flächen festgelegt.
In diesem
Zusammenhang spricht Rh Wieczorek den Vertrag zwischen der Hafen GmbH und der Stadt an. Damit die im
Vertrag vereinbarten Maßnahmen erfüllt werden können, ist die F-Plan-Änderung
erforderlich. Da der Stadt jetzt keine Kosten mehr entstehen, wird er der Änderung zustimmen. Aufgrund der durchzuführenden
HW-Schutzmaßnahmen ist die Erfüllung des Vertrages zeitlich in Verzug geraten.
Eine Verlängerung des Vertrages um 3 Jahre sollte ggfs. in Betracht gezogen
werden.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
Die Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde
Elbtalaue und der Stadt Hitzacker (Elbe) über die Übernahme der Planungskosten
für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird vorbehaltlich der Förderung
aus EFRE Mitteln mit nachfolgender Änderung des § 1 (1) geschlossen:
§ 1
(1)
Die Stadt
Hitzacker (Elbe) verpflichtet sich einen Antrag auf Förderung der Maßnahme aus
Mitteln des EU-Programms EFRE (Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung
städtischer Gebiete“) zu stellen. Zu den Kosten zählen der Vorentwurf, der
Entwurf, die genehmigungsfähige Planfassung, alle erforderlichen Gutachten und
die Nebenkosten. Aus dem Förderprogramm „Entwicklung und Erneuerung städtischer
Gebiete“ werden 75 % der Kosten abgedeckt. Der Eigenanteil von 25 % wird von
der Samtgemeinde Elbtalaue erstattet.
Rh Flindt verlässt die Sitzung um 18.34 Uhr.