Sitzung: 13.10.2009 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/519/2009
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat die Grüngutentsorgung für das
Kreisgebiet ausgeschrieben und neu vergeben. Ab dem 01.01.2010 wird anstelle
des Maschinenringes die Firma DÜBAS GmbH & Co., Umwelt- und
Entsorgungstechnik KG, 27308 Kirchlinteln, die Grüngutentsorgung übernehmen.
Die Firma beabsichtigt in Orten über 1.000 Einwohnern zentrale Sammelstellen
einzurichten. Diese sind aber nach Aussage des Landkreises nur in
Gewerbegebieten zulässig.
Im Bereich der Gemeinde Zernien steht dafür nur noch das Gewerbegrundstück
(Lange Stücke) am Ende der Industriestraße zur freien Verfügung. Dieses
Grundstück möchte die Gemeinde Zernien aber nicht für eine Grüngutsammelstelle
teilen, da möglicherweise das Restgrundstück für weitere Gewerbeansiedlungen zu
klein wird.
Für die Gemeinde Zernien bietet es sich an, das Grundstück neben dem
Klärwerk, das bisher als Grüngutsammelstelle genutzt wird, weiterhin für diesen
Zweck zu nutzen. Dieses Grundstück liegt aber im Außenbereich und steht damit
im Widerspruch zu der Aussage des Landkreises, dass Grüngutsammelstellen nur in
Gewerbegebieten zulässig sind. Ob aber zwingend ein Gewerbegebiet erforderlich
ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenn zum Beispiel Rasenschnitt in dafür
aufgestellte Container entsorgt wird, damit kein Sickersaft in den Untergrund
versickern kann und Strauchgut nur zum Schreddern dort gelagert wird, könnte
eventuell auf ein Gewerbegebiet verzichtet werden.
Die Genehmigungen für die Grüngutsammelstellen werden vom
Gewerbeaufsichtsamt erteilt. Es wird daher zu jedem Grundstück, das von der
Firma DÜBAS dem Gewerbeaufsichtsamt als Sammelplatz gemeldet wurde, eine
gemeinsame Antragskonferenz durchgeführt. Die Antragskonferenz wird vom
Landkreis koordiniert. Die Eignung der einzelnen Grundstücke wird sich erst bei
der Antragskonferenz herausstellen.
Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden kann ob ein
Gewerbegebiet erforderlich wird oder nicht, hat der Rat der Gemeinde Zernien
beschlossen, vorsorglich bei der Samtgemeinde eine Änderung des Flächennutzungsplanes
für das Grundstück am Klärwerk zu beantragen.
Ausschussvorsitzender Schulz und FDL Donnerstag erläutern den Sachverhalt
der Vorlage.
FDL Donnerstag trägt vor, dass im Bereich der Samtgemeinde Elbtalaue
sechs Grüngutsammelstellen geplant sind. Für jede Sammelstelle kann es
planungsrechtlich erforderlich werden, den Flächennutzungsplan zu ändern. Er
bittet, dafür vorsorglich Haushaltsmittel in Höhe von 15.000,00 €
bereitzustellen.
Rh Scherlies fragt, ob die Flächennutzungsplanänderungen nicht durch die
Verwaltung durchgeführt werden können.
FDL Donnerstag erläutert, dass für Planungsarbeiten kein Fachpersonal
(Stadtplaner) beschäftigt wird.
Nach kurzer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der
ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), Gemeinde Zernien, ist für die
Einrichtung einer Grüngutsammelstelle fortzuschreiben.