Sitzung: 29.09.2009 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 30/437/2009
Sachverhalt siehe
VA Nr. VIII/36 vom 25.08.2009.
Nach Vortrag von Herrn Hesebeck fasst der StRat folgenden
Beschluss:
Der im beigefügten
Lageplan gekennzeichnete Bereich (Teilfläche des Flurstückes 151/064, der Flur
19 der Gemarkung Dannenberg) des Bahnhofsgebäudevorplatzes wird, unter dem
Vorbehalt des Erwerbs durch die Stadt Dannenberg (Elbe) , gem. § 6 Abs. 1 in
Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen
Straßengesetzes als Gemeindestraße öffentlich gewidmet