Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Sachverhalt siehe VA Nr. VIII/36 vom 25.08.2009.

Nach Vortrag von Herrn Hesebeck fasst der StRat folgenden


 


Beschluss:

Der im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Bereich (Teilfläche des Flurstückes 151/064, der Flur 19 der Gemarkung Dannenberg) des Bahnhofsgebäudevorplatzes wird, unter dem Vorbehalt des Erwerbs durch die Stadt Dannenberg (Elbe) , gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes als Gemeindestraße öffentlich gewidmet