Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Rh Struck hat schriftlich die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt und dazu wie folgt begründet:

 

Das Ortsbild wird entscheidend durch den Bestand hoher Bäume innerhalb der Ortslage geprägt. Bedauerlicherweise ist 2009 wieder ein für das Ortsbild wichtiger Baum gefällt worden (wie in der vergangenen Ratssitzung bereits besprochen). Um weiteren ähnlichen Einschnitten in Ökologie und Charakter der Ortsteile vorzubeugen, ist es sinnvoll, eine Baumschutzsatzung zu erlassen.

Aus Gründen der praktikablen Umsetzung dieser Satzung sollte auf Bäume ab einem Stammumfang in einem Meter Höhe von 100 cm bezogen werden. Das entspricht einem Stammdurchmesser von 31,83 cm.

 

Zur Vorlage wurde die Baumschutzsatzung der Gemeinde Luckau vom 15.07.1992 mit Änderungen für die Gemeinde Gusborn beigefügt, wie von Rh Struck beantragt.

 

Seitens des Rates wird während der Beratung unterstrichen, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Gusborn viele alte Bäume stehen und generell viel Grün existiert. Bestimmungen der Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie des Biosphärenreservates schützen große Bäume. Ohne Zustimmung verschiedener Behörden können Bäume nicht ohne weiteres gefällt werden. Daher ist eine Baumschutzsatzung der Gemeinde entbehrlich.

Wenn ein Baum von Schädlingen befallen ist, viel Totholz aufweist oder Schaden an Wohnhäusern verursacht, muss dieser gefällt werden dürfen, auch ohne vorherige Zustimmung seitens der Gemeinde.

 

Stellv. Bgm Beckmann vertritt die Auffassung, dass der Bürger zu dieser Problematik generell angehört werden sollte, damit der Rat entsprechend dem Bürgerwillen entscheiden könnte.

Es könnten z. B auch einzelne Bäume unter besonderen Schutz gestellt werden.

 

Rh Schulz wendet sich grundsätzlich gegen den Erlass einer Baumschutzsatzung und beantragt, keine Baumschutzsatzung zu erlassen.

Rh Struck stellt den Antrag eine Baumschutzsatzung zu erlassen und festzuschreiben, dass Bäume mit einem Stammumfang von 40 cm in Höhe von 1,30 m nicht gefällt werden dürfen.

 

Bgm Ringel lässt zunächst über den Antrag des Rh Schulz abstimmen.

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Die Gemeinde Gusborn wird keine Satzung zum Schutz der Bäume erlassen.