Sitzung: 02.09.2009 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2
Vorlage: 30/399/2009
Rh Struck hat
schriftlich die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt und dazu wie
folgt begründet:
Das Ortsbild wird
entscheidend durch den Bestand hoher Bäume innerhalb der Ortslage geprägt.
Bedauerlicherweise ist 2009 wieder ein für das Ortsbild wichtiger Baum gefällt
worden (wie in der vergangenen Ratssitzung bereits besprochen). Um weiteren
ähnlichen Einschnitten in Ökologie und Charakter der Ortsteile vorzubeugen, ist
es sinnvoll, eine Baumschutzsatzung zu erlassen.
Aus Gründen der praktikablen
Umsetzung dieser Satzung sollte auf Bäume ab einem Stammumfang in einem Meter
Höhe von 100 cm bezogen werden. Das entspricht einem Stammdurchmesser von 31,83
cm.
Zur Vorlage wurde
die Baumschutzsatzung der Gemeinde Luckau vom 15.07.1992 mit Änderungen für die
Gemeinde Gusborn beigefügt, wie von Rh Struck beantragt.
Seitens des Rates
wird während der Beratung unterstrichen, dass auf dem Gebiet der Gemeinde
Gusborn viele alte Bäume stehen und generell viel Grün existiert. Bestimmungen
der Landschafts- und Naturschutzgebiete sowie des Biosphärenreservates schützen
große Bäume. Ohne Zustimmung verschiedener Behörden können Bäume nicht ohne
weiteres gefällt werden. Daher ist eine Baumschutzsatzung der Gemeinde
entbehrlich.
Wenn ein Baum von
Schädlingen befallen ist, viel Totholz aufweist oder Schaden an Wohnhäusern
verursacht, muss dieser gefällt werden dürfen, auch ohne vorherige Zustimmung
seitens der Gemeinde.
Stellv. Bgm
Beckmann vertritt die Auffassung, dass der Bürger zu dieser Problematik generell
angehört werden sollte, damit der Rat entsprechend dem Bürgerwillen entscheiden
könnte.
Es könnten z. B
auch einzelne Bäume unter besonderen Schutz gestellt werden.
Rh Schulz wendet
sich grundsätzlich gegen den Erlass einer Baumschutzsatzung und beantragt,
keine Baumschutzsatzung zu erlassen.
Rh Struck stellt
den Antrag eine Baumschutzsatzung zu erlassen und festzuschreiben, dass Bäume
mit einem Stammumfang von 40 cm in Höhe von 1,30 m nicht gefällt werden dürfen.
Bgm Ringel lässt
zunächst über den Antrag des Rh Schulz abstimmen.
Der Rat fasst den
Beschluss:
Die Gemeinde
Gusborn wird keine Satzung zum Schutz der Bäume erlassen.