Beschluss: Kenntnis genommen

Am 20.05.2009 ist das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und anderer Gesetze vom 13.05.2009 (GVBl. S. 191) in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes sind Regelungen zur Erleichterung und Begleitung von Fusionen auf der Gemeindeebene, zur kommunalen Zusammenarbeit und über das sog. Sponsoring. Die jeweiligen Änderungen wurden in der Mitteilungsvorlage dargestellt.