Sitzung: 10.09.2009 Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2/446/2009
Sachverhalt:
Bereits am
27.10.2006 wurde vom Rat der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) die erste Fassung
der Eröffnungsbilanz beschlossen, am 14.06.2007 vom Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue eine korrigierte Fassung.
Im Rahmen der
Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt hat sich
herausgestellt, dass bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004
aufgrund der damals fehlenden Rechtsnormen u.a. Gebäudebewertungen und
Bilanzzuordnungen nicht dem derzeit geltenden Recht entsprechen. Da die
Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und die Folgebilanzen bis
zum 31.12.2006 Grundlage für die Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Elbtalaue
sind, wurden in Zusammenarbeit mit dem RPA diese Sachverhalte nachträglich
korrigiert und eine neue Eröffnungsbilanz erstellt.
Diese hat den
Bestätigungsvermerk vom RPA erhalten und muss gemäß Art. 6 Abs.8 des Gesetzes
zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
beschlossen werden.
Einzelheiten sind
der beigefügten Dokumentation und dem Prüfbericht zu entnehmen.
Herr Kern erläutert
auf Nachfrage einzelne Positionen der Eröffnungsbilanz, u.a. die
Abschreibungssätze für Gebäude, die anhand einer Tabelle ermittelt werden. Bei
den Kunstgegenständen, Kulturdenkmälern handelt es sich um drei Brunnen, je 1
Euro.
Die Empfehlung ergeht einstimmig.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde
Dannenberg (Elbe) zum 01.01.2004.