Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Stadt Dannenberg (Elbe) beabsichtigt, das Gebäude des Ostbahnhofes sowie einen Teilbereich des Bahnhofsvorplatzes zu erwerben, um an dem Gebäude bauliche Maßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen bedürfen einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde. Diese kann nur erteilt werden, wenn das Baugrundstück an einer öffentlichen Verkehrsfläche angrenzt. Das Grundstück des Bahnhofsgebäudes ist ein eigenständiges Flurstück, umgeben vom Flurstück 151/ 064, welches sich ebenfalls in Eigentum der Bundesbahn befindet. Da sich beide Flurstücke im Eigentum der Bundesbahn  befinden, ist die öffentliche Zugänglichkeit  gegeben.

Erwirbt die Stadt Dannenberg (Elbe) das Grundstück des Bahnhofsgebäudes, ist ein Teilbereich des Vorplatzes öffentlich zu widmen, um eine öffentliche Erschließung des Grundstückes sicherzustellen.

 

FDL Donnerstag erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Fragen hinsichtlich der bisherigen öffentlichen Nutzung des im Bahneigentum stehenden Platzes.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Der im beigefügten Lageplan gekennzeichnete Bereich (Teilfläche des Flurstückes 151/064, der Flur 19 der Gemarkung Dannenberg) des Bahnhofsgebäudevorplatzes wird unter dem Vorbehalt des Erwerbs durch die Stadt Dannenberg (Elbe) gem. § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 3 und § 47 Nr.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes als Gemeindestraße öffentlich gewidmet.