Sitzung: 18.08.2009 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/440/2009
Sachverhalt:
Der Leiter des
Jugendzentrums ist über den Bürgermeister an die Verwaltung mit der Anregung
herangetreten, für den Abschnitt vom Ortsausgang Hitzacker bis hinter den
Zufahrten Jugendzentrum / Weidenhof (Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h) auf der K 36 eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h zu beantragen. In Richtung Ortslage
Hitzacker ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h bereits vorhanden. Begründet wird der Antrag
damit, dass viele Gäste / Bewohner der Einrichtungen Jugendherberge / Weidenhof
die Straße überqueren und dies aufgrund
teilweise überhöhten Geschwindigkeiten und der unübersichtlichen
Straßenführung oft sehr gefährlich ist.
Aus Sicht der
Verwaltung wird die Anregung unterstützt, zumal auf der Gegenfahrbahn eine
Geschwindigkeitsbegrenzung bereits vorhanden ist und aufgrund der örtlichen
Situation eine Geschwindigkeitsreduzierung als sehr sinnvoll angesehen wird.
Herr Mertins stellt
den Antrag, die Geschwindigkeit auf 50 Km/h zu reduzieren. Diesem Antrag
schließt sich auch Herr Schulze an.
Vom
Ausschuss kommt der Hinweis, dass bereits in Gegenrichtung eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Km/h besteht und dass diese
Geschwindigkeitsbegrenzung für den in Rede stehenden Straßenabschnitt ebenfalls
eingerichtet werden sollte..
Auf Grund dieser Ausführungen zieht Herr
Mertins seinen Antrag zurück.
Da keine weiteren
Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ausschuss
empfiehlt einstimmig entsprechend der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Es wird ein Antrag
an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt, für
den Abschnitt ab dem Ortsausgangsschild Hitzacker bis hinter der Einfahrt
Jugendherberge / Weidenhof (Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Km/h) die zulässige Höchstgeschwindigkeit
auf 60 Km/h zu reduzieren.