Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Der Leiter des Jugendzentrums ist über den Bürgermeister an die Verwaltung mit der Anregung herangetreten, für den Abschnitt vom Ortsausgang Hitzacker bis hinter den Zufahrten Jugendzentrum / Weidenhof (Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf  70 Km/h) auf der K 36 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h zu beantragen. In Richtung Ortslage Hitzacker ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Km/h  bereits vorhanden. Begründet wird der Antrag damit, dass viele Gäste / Bewohner der Einrichtungen Jugendherberge / Weidenhof die Straße überqueren und dies aufgrund  teilweise überhöhten Geschwindigkeiten und der unübersichtlichen Straßenführung oft sehr gefährlich ist.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird die Anregung unterstützt, zumal auf der Gegenfahrbahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung bereits vorhanden ist und aufgrund der örtlichen Situation eine Geschwindigkeitsreduzierung als sehr sinnvoll angesehen wird.

 

Herr Mertins stellt den Antrag, die Geschwindigkeit auf 50 Km/h zu reduzieren. Diesem Antrag schließt sich auch Herr Schulze an.

 Vom  Ausschuss kommt der Hinweis, dass bereits in Gegenrichtung eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Km/h besteht und dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung für den in Rede stehenden Straßenabschnitt ebenfalls eingerichtet werden sollte..

 Auf Grund dieser Ausführungen zieht Herr Mertins seinen Antrag zurück.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Vorsitzender Herr Westdörp über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Der Ausschuss empfiehlt einstimmig entsprechend der Vorlage. 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird ein Antrag an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg gestellt, für den Abschnitt ab dem Ortsausgangsschild Hitzacker bis hinter der Einfahrt Jugendherberge / Weidenhof (Beginn der Geschwindigkeitsbegrenzung auf  70 Km/h) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 Km/h zu reduzieren.