Sitzung: 18.08.2009 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/434/2009
Sachverhalt:
Zur Begründung der
Änderung des Bebauungsplanes Hitzacker See verweise ich auf die Vorlage
30/266/2009, die ich dem Inhalt nach als Anlage beifüge. Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 einstimmig beschlossen,
den Bebauungsplan zu ändern.
Nachdem nun der
gesamte Umfang der Teilneufassung und Erweiterung bekannt war, wurde auf der
Grundlage der abgegebenen wirtschaftlichsten Angebote, eine
Honorarkostenschätzung von ca. 66.400,00 Euro ermittelt. Haushaltsmäßig stehen
derzeit für Aufwendungen lediglich 61.500,00 Euro zur Verfügung. Durch die
Mehraufwendungen wird sich allerdings der EFRE-Anteil um 8.200,00 Euro erhöhen.
Die Erträge verringern sich in diesem Jahr durch nicht wirksam werdende
Erstattungen von privaten Unternehmen um 10.400,00 Euro, so dass sich die
Erträge um real 2.200,00 Euro verringern.
Die Aufwendungen
erhöhen sich von 61.500,00 Euro auf 66.400,00 Euro. Die Mehraufwendungen von
4.900,00 Euro, zuzüglich der geminderten Erträge von 2.200,00 Euro ergeben
einen Mehrbedarf des Eigenanteils im Teilergebnisplan „Gemeindeentwicklung“ von
insgesamt 7.100,00 Euro.
Um einen
Förderantrag zur Änderung des Bebauungsplanes Hitzacker See bei der NBank,
Hannover, zu stellen, ist es erforderlich, dass auch die finanziellen Mittel
zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung stehen.
Fachdienstleiter
(FDL) Herr Donnerstag trägt den vorstehenden Sachverhalt an Hand der Vorlage
vor.
Nach dem unter „Anlagen“ in der Vorlage aufgeführten Sachverhalt stellt Herr
Wieczorek fest, dass der Landkreis in der Vergangenheit die Langhäuser entgegen
den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan errichtet hat.
FDL Herr Donnerstag
berichtet hierzu, dass der Rat bereits den Änderungsbeschluss über den
Bebauungsplan gefasst hat und der Hinweis unter „Anlagen“ nur noch der Kenntnisnahme diene.
Herr Mertins
erkundigt sich danach, ob der Planungsauftrag für die Änderung des
Bebauungsplanes schon vergeben wurde.
FBL Herr Hesebeck
berichtet, dass die Auftragsvergabe beschlossen, der Planungsauftrag aber noch
nicht erteilt wurde, weil im Nachhinein der Planungsbereich vergrößert wurde,
um auch die Gärten südlich der Kreisstraße mit zu überplanen.
Nach dem keine
weiteren Wortmeldungen vorliegen empfiehlt der Ausschuss einstimmig entsprechend
der Vorlage.
Beschlussvorschlag:
Die überplanmäßige
Auszahlung in Höhe von 7.100,00 Euro für die Änderung des Bebauungsplanes
Hitzacker See wird genehmigt