Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

Zur Begründung der Änderung des Bebauungsplanes Hitzacker See verweise ich auf die Vorlage 30/266/2009, die ich dem Inhalt nach als Anlage beifüge. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 16.06.2009 einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern.

Nachdem nun der gesamte Umfang der Teilneufassung und Erweiterung bekannt war, wurde auf der Grundlage der abgegebenen wirtschaftlichsten Angebote, eine Honorarkostenschätzung von ca. 66.400,00 Euro ermittelt. Haushaltsmäßig stehen derzeit für Aufwendungen lediglich 61.500,00 Euro zur Verfügung. Durch die Mehraufwendungen wird sich allerdings der EFRE-Anteil um 8.200,00 Euro erhöhen. Die Erträge verringern sich in diesem Jahr durch nicht wirksam werdende Erstattungen von privaten Unternehmen um 10.400,00 Euro, so dass sich die Erträge um real 2.200,00 Euro verringern.

Die Aufwendungen erhöhen sich von 61.500,00 Euro auf 66.400,00 Euro. Die Mehraufwendungen von 4.900,00 Euro, zuzüglich der geminderten Erträge von 2.200,00 Euro ergeben einen Mehrbedarf des Eigenanteils im Teilergebnisplan „Gemeindeentwicklung“ von insgesamt 7.100,00 Euro.

Um einen Förderantrag zur Änderung des Bebauungsplanes Hitzacker See bei der NBank, Hannover, zu stellen, ist es erforderlich, dass auch die finanziellen Mittel zur Durchführung der Maßnahme zur Verfügung stehen.

 

Fachdienstleiter (FDL) Herr Donnerstag trägt den vorstehenden Sachverhalt an Hand der Vorlage vor.

 

Nach dem unter „Anlagen“ in der Vorlage aufgeführten Sachverhalt stellt Herr Wieczorek fest, dass der Landkreis in der Vergangenheit die Langhäuser entgegen den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplan errichtet hat.

FDL Herr Donnerstag berichtet hierzu, dass der Rat bereits den Änderungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst hat und der Hinweis unter „Anlagen“ nur noch der Kenntnisnahme diene.

 

Herr Mertins erkundigt sich danach, ob der Planungsauftrag für die Änderung des Bebauungsplanes schon vergeben wurde.

FBL Herr Hesebeck berichtet, dass die Auftragsvergabe beschlossen, der Planungsauftrag aber noch nicht erteilt wurde, weil im Nachhinein der Planungsbereich vergrößert wurde, um auch die Gärten südlich der Kreisstraße mit zu überplanen.

 

Nach dem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen empfiehlt der Ausschuss einstimmig entsprechend der Vorlage.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 7.100,00 Euro für die Änderung des Bebauungsplanes Hitzacker See wird genehmigt