Am 20.05.2009 ist
das Gesetz zur Änderung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und
anderer Gesetze vom 13.05.2009 (GVBl. S. 191) in Kraft getreten. Wesentlicher
Inhalt des Gesetzes sind Regelungen zur Erleichterung und Begleitung von
Fusionen auf der Gemeindeebene, zur kommunalen Zusammenarbeit und über das
sogenannte Sponsoring.
Der Rat nimmt die
jeweiligen Änderungen, wie in der Mitteilungsvorlage dargelegt, zur Kenntnis.