Sitzung: 18.08.2009 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/401/2009
Sachverhalt:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat am 23.06.2009 den Beschluss gefasst, den
Flächennutzungsplan im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide,
fortzuschreiben, sofern die Kosten von der Stadt Hitzacker (Elbe) im Rahmen der
EFRE Förderung übernommen werden. Der Antrag auf Förderung ist bei der NBank in
Hannover zu stellen. Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides ist der
städtebauliche Vertrag über die Kostenübernahme zwischen der Samtgemeinde
Elbtalaue und der Stadt Hitzacker (Elbe) zu schließen.
Fachbereichsleiter
(FBL) Herr Hesebeck trägt vor, dass die Samtgemeinde Elbtalaue auf Antrag der
Stadt Hitzacker (Elbe) einer Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt
habe. Maßnahmenträger nach dem ISEK kann aber nur die Stadt sein. Daher ist
zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der Samtgemeinde Elbtalaue eine
schriftliche Vereinbarung über die Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
Die Finanzierung erfolgt gemäß Vorlage.
Herr Fröhlich fragt
an, ob es solche Vereinbarungen über die Übernahme von Planungskosten schon mal
gegeben habe.
FBL Herr Hesebeck
erwidert, dass eine Förderung im Rahmen ISEK nur unter der Bedingung eines
städtebaulichen Vertrages möglich wird.
Herr Mertins stellt
fest, dass dies eine Kostenverlagerung von der Samtgemeinde auf die Stadt sei.
Dieser Feststellung schließt sich auch Herr Wieczorek an.
FBL Herr Hesebeck
weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan keine Baurechte beinhaltet und
hier ein Sonderfall aus dem ISEK vorliegt.
Herr Fröhlich
erklärt, dass er dieser Vereinbarung nicht zustimmen wird, weil hierdurch ein
Präzedenzfall für andere Fälle geschaffen wird.
In der Vereinbarung
sind als Vertragspartner die Stadt (Elbe) und die Samtgemeinde Elbtalaue
genannt. Herr Wieczorek möchte wissen, wer nach § 1 (3) eventueller
Rechtsnachfolger der Vertragspartner sein könnte.
Fachdienstleiter
(FDL) Herr Donnerstag erwidert hierauf, dass, wenn einer der Vertragspartner
seine Rechtsform ändert, dieser dann in der neuen Rechtsform der
Rechtsnachfolger entsprechend § 1( 3) der Vereinbarung sei und kein Dritter
damit gemeint ist.
In diesem
Zusammenhang weist FBL Herr Hesebeck darauf hin, dass der Vertrag nur mit
Zustimmung der Aufsichtsbehörde wirksam werden kann.
Hierzu schlägt Herr
Mertins vor, eine Aussage vom Landkreis bis zur Sitzung des
Verwaltungsausschusses einzuholen.
Herr Fröhlich
spricht sich dafür aus, keine Empfehlung an den Verwaltungsausschuss abzugeben
sonder ihn alleine entscheiden zu lassen.
Herr Mertins ist
für die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Übernahme der Kosten sei ab
nicht in Ordnung. Er schlägt daher vor, „und
vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises“.
Hierüber lässt
Vorsitzender Herr Westdörp abstimmen.
Der Ausschuss
empfiehlt mit 5 Stimmen dafür und einer Enthaltung, den Beschlussvorschlag um
den Zusatz „und vorbehaltlich der
Zustimmung des Landkreises“ zu erweitern.
Beschlussvorschlag:
Die Vereinbarung
zwischen der Samtgemeinde Elbtalaue und der Stadt Hitzacker (Elbe) über die
Übernahme der Planungskosten für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
wird vorbehaltlich der Förderung aus EFRE Mitteln und vorbehaltlich der Zustimmung des Landkreises geschlossen