Mit Schreiben vom 30.04.2009 hat sich die Gemeinde Jameln mit der Problematik, dass Landwirte Schäden an Wirtschaftswegen verursachen, weil sie diese Wege als „Vorgewende“ nutzen an den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund NSGB gewandt.

Im Antwortschreiben vom 04.06.2009 (Anlage zum Original der Niederschrift) wird deutlich, dass die Gemeinde einen Schadensersatzanspruch bei Beschädigung nicht gewidmeter Wirtschaftswege hat.

Alle Wirtschaftswege der Gemeinde Jameln sind nicht gewidmet und demnach besteht der Anspruch.

 

Rh Koopmann verweist darauf, dass dieses Schreiben auch den zuständigen Forstverwaltungen übermittelt werden sollte, da auch durch Forstfahrzeuge und Holztransporte Schäden verursacht werden.