Sitzung: 14.07.2009 Rat der Gemeinde Jameln
Mit Schreiben vom 30.04.2009 hat sich die
Gemeinde Jameln mit der Problematik, dass Landwirte Schäden an Wirtschaftswegen
verursachen, weil sie diese Wege als „Vorgewende“ nutzen an den
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund NSGB gewandt.
Im Antwortschreiben vom 04.06.2009 (Anlage zum
Original der Niederschrift) wird deutlich, dass die Gemeinde einen
Schadensersatzanspruch bei Beschädigung nicht gewidmeter Wirtschaftswege hat.
Alle Wirtschaftswege der Gemeinde Jameln sind
nicht gewidmet und demnach besteht der Anspruch.
Rh Koopmann verweist darauf, dass dieses
Schreiben auch den zuständigen Forstverwaltungen übermittelt werden sollte, da
auch durch Forstfahrzeuge und Holztransporte Schäden verursacht werden.