Sitzung: 08.06.2009 Rat der Gemeinde Gusborn
Nach der Durchforstung eines Waldstückes an der
Landesstraße in Gusborn wurden nur die Stämme abgefahren und das Restholz nicht
entsorgt. Auf Anfrage von Rh Schulz, ob das Holz von ihm abgefahren werden
kann, wurde ihm vom Eigentümer erklärt, dass dafür extra eine Versicherung
abgeschlossen werden müsste. Aus diesem Grund wird das restliche Holz im Wald
liegen bleiben. Rh Schulz fragt, ob es Vorschriften gibt, wie ein Wald nach
einer Durchforstung hinterlassen werden muss.
Bgm Ringel erklärt dazu, dass es sich hier um
einen Privatwald handelt. Der Besitzer hat die Betriebsforstgemeinschaft mit
der Durchforstung beauftragt. Die Gemeinde ist dafür nicht zuständig.