Nach der Durchforstung eines Waldstückes an der Landesstraße in Gusborn wurden nur die Stämme abgefahren und das Restholz nicht entsorgt. Auf Anfrage von Rh Schulz, ob das Holz von ihm abgefahren werden kann, wurde ihm vom Eigentümer erklärt, dass dafür extra eine Versicherung abgeschlossen werden müsste. Aus diesem Grund wird das restliche Holz im Wald liegen bleiben. Rh Schulz fragt, ob es Vorschriften gibt, wie ein Wald nach einer Durchforstung hinterlassen werden muss.

Bgm Ringel erklärt dazu, dass es sich hier um einen Privatwald handelt. Der Besitzer hat die Betriebsforstgemeinschaft mit der Durchforstung beauftragt. Die Gemeinde ist dafür nicht zuständig.