Der Landkreis hatte die Träger von Spielkreisen zu einer Sitzung am 18.05.09 eingeladen. St Bgm Beckmann hat für die Gemeinde Gusborn teilgenommen.

Es wurde darauf hingewiesen, dass in Kindertagestätten Kinder unter 3 Jahren betreut werden können. Für die Betreuung in den Nachmittagsstunden erfolgt die Bezahlung direkt an die Tagesmütter, nicht an das angestellte Personal. Es müssen entsprechende Lehrgänge besucht werden. Verträge müssen zwischen den Betreuerinnen und den Eltern geschlossen werden. Die Gemeinde stellt nur die Räumlichkeiten zur Verfügung.