Sitzung: 30.06.2009 Rat der Gemeinde Zernien
Viele Landwirte nutzen bei der Bewirtschaftung
ihrer Ackerflächen die Wirtschaftwege als sogenanntes „Vorgewende“. Sie wenden
mit schweren landwirtschaftlichen Geräten auf der Straße bzw. auf dem
Wirtschaftsweg, anstatt hierfür die landwirtschaftlichen Flächen zu nutzen.
Hierdurch entstehen nicht unerhebliche Schäden und Verschmutzungen an den
betroffenen Straßen.
Die Gemeinde hat einen Schadensersatzanspruch auch bei Beschädigung nicht gewidmeter Wirtschaftswege.