Viele Landwirte nutzen bei der Bewirtschaftung ihrer Ackerflächen die Wirtschaftwege als sogenanntes „Vorgewende“. Sie wenden mit schweren landwirtschaftlichen Geräten auf der Straße bzw. auf dem Wirtschaftsweg, anstatt hierfür die landwirtschaftlichen Flächen zu nutzen. Hierdurch entstehen nicht unerhebliche Schäden und Verschmutzungen an den betroffenen Straßen.

 

Die Gemeinde hat einen Schadensersatzanspruch auch bei Beschädigung nicht gewidmeter Wirtschaftswege.