Für das Kinderspielkreisjahr 2009/2010 liegt eine Genehmigung vor, zwei Kinder unter 3 Jahren aufzunehmen. Die Kinder werden in der Nachmittagsgruppe aufgenommen.

Als Auflage wurde definiert:

  1. Die Aufnahme von Kindern im Alter bis zu drei Jahren wird unter der Voraussetzung zugelassen, dass in der betreffenden Gruppe die persönlichen Voraussetzungen des § 4 KiTaG und die räumlichen Mindestanforderungen des § 1 der DVO- KiTaG vorliegen.
  2. Bei der Aufnahme von mehr als 3 Kindern im Alter bis zu 3 Jahren ist die Reduzierungsvorgabe zu beachten.
  3. Die Freistellungs- und Verfügungszeit für die Gruppe, in der Kinder bis zu 3 Jahren aufgenommen werden, ist von mindesten 5 auf mindesten 8 Std. zu erhöhen.

 

Bis dato haben 3 Eltern Kinder unter 3 Jahren angemeldet. bzw. um einen Platz nachgefragt.