Zum Antrag auf Ausbau der Wirtschaftswege liegt jetzt eine Stellungnahme vom Landkreis vor.

Im Vorwort wird darauf hingewiesen, dass eigentlich nicht gebaut werden darf. Wenn eine zusätzliche Fläche versiegelt wird, sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

  • Ausbau des Wirtschaftsweges Klein Gusborn – Quickborn
    Es bestehen keine Bedenken, weil es sich dabei nur um eine Unterhaltungsmaßnahme des Wirtschaftsweges handelt.
  • Ausbau des Wirtschaftsweges am Transformator in Groß Gusborn
    Hier werden 396 m² versiegelt. Dafür sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich (z. B. Anpflanzung von 20  Bäumen oder Entsiegelung einer gleich großen Fläche).
  • Ausbau des Wirtschaftsweges in Zadrau
    Es bestehen keine Bedenken, weil es sich um eine Unterhaltungsmaßnahme handelt.
    Da der Weg im Vogelschutzgebiet liegt, dürfen die Arbeiten nicht in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli erfolgen.