Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die UWG-Fraktion beantragt, einen Antrag bei der zuständigen Behörde entweder auf Verlängerung der Ortsdurchfahrt an der B 191 bis zum Bereich Einmündung Schmarsauer Straße oder auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in dem genannten Bereich zu stellen.

Der Antrag wird wie folgt begründet:

In der Stadt Dannenberg (Elbe) ist im Zuge der B 191 im OT Prisser aufgrund der vorhandenen Bebauung und der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe sowie des erhöhten Verkehrsaufkommens, besonders des Schwerlastverkehrs eine Verlängerung der Ortsdurchfahrt oder eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.

Es treten immer wieder gefährliche Verkehrssituationen durch den nur einseitig verlaufenden Fuß- und Radweg zur Querung zur Bushaltestelle auf.

Außerdem wird von Anwohnern ein erhöhtes Lärmaufkommen festgestellt. Auch dieses könnte durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h reduziert werden.

 

Rh Schumacher erläutert den Antrag der UWG-Fraktion.

 

Schon während der Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortsteile Prisser und Niestedt im Jahre 1999  ist seitens des damaligen Straßenbauamtes Lüneburg eine eindeutige Stellungnahme zur Veränderung der Ortsdurchfahrt in diesem Bereich dargelegt worden. Hier war begründet worden, dass Bundesstraßen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz dem weiträumigen Verkehr und außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten vorrangig nicht der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen. Durch eine weitere Verdichtung der Bebauung in diesem Bereich würde die Leichtigkeit des Verkehrs weiter als bisher eingeschränkt werden und auch ein Hemmnis für den durchgehenden Wirtschaftsverkehr darstellen. Die Erschließung der derzeit vorhandenen angrenzenden Grundstücke wurde als historisch gewachsen bezeichnet. Die Veränderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen wurde strikt abgelehnt.

 

Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in diesem Bereich wird seitens der jetzigen Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach telefonischer Rücksprache mit der gleichen Argumentation abgelehnt wie die Veränderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen, weil durch die Reduzierung der Geschwindigkeit die Leichtigkeit des Verkehrs weiter als bisher eingeschränkt wird und somit ein Hemmnis für den durchgehenden Wirtschaftsverkehr darstellt.

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Ausschussvorsitzender Carmienke unterbricht die Sitzung um 18.40 Uhr.

 

Die anwesenden Bürger aus Schmarsau unterstützen den Antrag mit folgenden Argumenten:

·         Erheblicher Anstieg des Verkehrsaufkommens insbesondere des LKW-Verkehrs

·         Regelmäßiges Überholen und Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, das Befahren der B 191 mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist nur noch eingeschränkt möglich

·         Anstieg gefährlicher Verkehrssituationen aufgrund der vorgenannten Punkte

·         Gefährdung der Schüler, die die B 191 auf dem Weg zur Bushaltestelle queren müssen

·         Rückgang der Wohnqualität durch Verkehrslärm und Erschütterungen

 

Ausschussvorsitzender Carmienke eröffnet die Sitzung wieder um 18.45 Uhr.

 

In der Aussprache wird der Antrag der UWG-Fraktion befürwortet und auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass ein Antrag an die zuständige Behörde mit Fakten (Geschwindigkeitsmessung und –zählung, Unterschriftenlisten) und mit Nachdruck erforderlich ist und es besteht Einigkeit, dass zusätzlich zur Geschwindigkeitsreduzierung ein Überholverbot beantragt werden sollte.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Für den Bereich der B 191 vom Ortsausgangsschild Prisser bis zur Einmündung der Schmarsauer Straße ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h und ein Überholverbot zu beantragen.