Sitzung: 15.06.2009 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/362/2009
Die UWG-Fraktion
beantragt, einen Antrag bei der zuständigen Behörde entweder auf Verlängerung
der Ortsdurchfahrt an der B 191 bis zum Bereich Einmündung Schmarsauer Straße
oder auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h in dem genannten Bereich
zu stellen.
Der Antrag wird wie
folgt begründet:
In der Stadt
Dannenberg (Elbe) ist im Zuge der B 191 im OT Prisser aufgrund der vorhandenen
Bebauung und der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe sowie des erhöhten
Verkehrsaufkommens, besonders des Schwerlastverkehrs eine Verlängerung der
Ortsdurchfahrt oder eine Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich.
Es treten immer
wieder gefährliche Verkehrssituationen durch den nur einseitig verlaufenden
Fuß- und Radweg zur Querung zur Bushaltestelle auf.
Außerdem wird von Anwohnern
ein erhöhtes Lärmaufkommen festgestellt. Auch dieses könnte durch eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h reduziert werden.
Rh Schumacher
erläutert den Antrag der UWG-Fraktion.
Schon während der
Aufstellung einer Außenbereichssatzung für die Ortsteile Prisser und Niestedt
im Jahre 1999 ist seitens des damaligen
Straßenbauamtes Lüneburg eine eindeutige Stellungnahme zur Veränderung der
Ortsdurchfahrt in diesem Bereich dargelegt worden. Hier war begründet worden,
dass Bundesstraßen gemäß dem Bundesfernstraßengesetz dem weiträumigen Verkehr
und außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten vorrangig nicht der
Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen. Durch eine weitere
Verdichtung der Bebauung in diesem Bereich würde die Leichtigkeit des Verkehrs
weiter als bisher eingeschränkt werden und auch ein Hemmnis für den
durchgehenden Wirtschaftsverkehr darstellen. Die Erschließung der derzeit
vorhandenen angrenzenden Grundstücke wurde als historisch gewachsen bezeichnet.
Die Veränderung der Ortsdurchfahrtsgrenzen wurde strikt abgelehnt.
Eine Reduzierung
der Geschwindigkeit auf 50 km/h in diesem Bereich wird seitens der jetzigen
Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach telefonischer
Rücksprache mit der gleichen Argumentation abgelehnt wie die Veränderung der
Ortsdurchfahrtsgrenzen, weil durch die Reduzierung der Geschwindigkeit die
Leichtigkeit des Verkehrs weiter als bisher eingeschränkt wird und somit ein
Hemmnis für den durchgehenden Wirtschaftsverkehr darstellt.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Ausschussvorsitzender
Carmienke unterbricht die Sitzung um 18.40 Uhr.
Die anwesenden
Bürger aus Schmarsau unterstützen den Antrag mit folgenden Argumenten:
·
Erheblicher
Anstieg des Verkehrsaufkommens insbesondere des LKW-Verkehrs
·
Regelmäßiges
Überholen und Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, das Befahren der B
191 mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist nur noch eingeschränkt möglich
·
Anstieg
gefährlicher Verkehrssituationen aufgrund der vorgenannten Punkte
·
Gefährdung
der Schüler, die die B 191 auf dem Weg zur Bushaltestelle queren müssen
·
Rückgang
der Wohnqualität durch Verkehrslärm und Erschütterungen
Ausschussvorsitzender
Carmienke eröffnet die Sitzung wieder um 18.45 Uhr.
In der Aussprache
wird der Antrag der UWG-Fraktion befürwortet und auf die Notwendigkeit
hingewiesen, dass ein Antrag an die zuständige Behörde mit Fakten
(Geschwindigkeitsmessung und –zählung, Unterschriftenlisten) und mit Nachdruck
erforderlich ist und es besteht Einigkeit, dass zusätzlich zur
Geschwindigkeitsreduzierung ein Überholverbot beantragt werden sollte.
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
Für den Bereich der B 191 vom Ortsausgangsschild Prisser bis zur Einmündung der Schmarsauer Straße ist eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h und ein Überholverbot zu beantragen.