Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

1. SgRätin Steckelberg trägt vor. Der SgA hat in seiner  Sitzung am 11.06.09 empfohlen, dass

der § 3 Abs. 2 zu ändern ist und  folgende Fassung erhält:

 

„Die Samtgemeinde erfüllt ihre Aufgaben gemäß den Grundsätzen einer nachhaltigen ökologischen und sozialgerechten Entwicklung (Agenda 21)“.

 

Mit dieser Änderung fasst der SgRat folgenden

 

 


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.