Sitzung: 23.06.2009 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 11/338/2009
Sachverhalt:
1. SgRätin
Steckelberg trägt vor. Der SgA hat in seiner
Sitzung am 11.06.09 empfohlen, dass
der § 3 Abs. 2 zu
ändern ist und folgende Fassung erhält:
„Die Samtgemeinde
erfüllt ihre Aufgaben gemäß den Grundsätzen einer nachhaltigen ökologischen und
sozialgerechten Entwicklung (Agenda 21)“.
Mit dieser Änderung fasst der SgRat folgenden
Beschluss:
Die als Anlage
beigefügte Hauptsatzung der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.