Sitzung: 04.06.2009 Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1/204/2009
Seit einigen Jahren
werden die Grundschulen in Neu Darchau und Hitzacker durch eine Reinigungsfirma
gereinigt. Aufgrund des auslaufenden Vertrages wird eine erneute Ausschreibung
notwendig. Gleichzeitig wird die Reinigung im Bereich des Rathauses in Hitzacker
(Elbe) ebenfalls durch diese Reinigungsfirma durchgeführt. Hintergrund hierbei
war der Ausfall des Reinigungspersonals. Nach derzeitigem Stand ist mit einer
Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht zu rechnen.
Für die
mittelfristige Planung im Bereich des Reinigungsdienstes wird es notwendig eine
grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob diese Dienstleistung mit eigenem
Personal oder mit Hilfe Dritte erbracht werden soll. Aufgrund des TVöD werden
neu einzustellende Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 1, Stufe 2 zugeordnet.
Teilzeitbeschäftigt mit der Hälfte einer Vollzeitkraft, wie allgemein üblich,
erhalten diese Kräfte ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 708,00 €. Dies
bedeutet ein Bruttostundenentgelt in Höhe von 8,35 €.
Für den
Reinigungsdienst im Rathaus Hitzacker (Elbe) ist im Stellenplan eine
Teilzeitstelle ausgewiesen. Nach Ablauf des Vertrages mit der Reinigungsfirma
wird diese Stelle wiederbesetzt. Für die beiden genannten Grundschulen wird die
Reinigungsleistung erneut ausgeschrieben.
Auf Nachfrage
erläutert Herr Brunhöber, dass zunächst 2 Halbtagsstellen im Stellenplan für
die Reinigung des Rathauses Hitzacker vorgesehen waren. Zum damaligen Zeitpunkt
befand sich die Bücherei im Nachbargebäude. Diese Fläche war ebenfalls zu
reinigen. Nach der Entscheidung, die Bücherei in das Rathaus umzusiedeln,
verringerte sich die zu reinigende Fläche jedoch.
Eine der beiden
Mitarbeiterinnen ist nun in Altersrente, die andere erhält aufgrund einer
langfristigen Erkrankung eine Rente auf Zeit.
Auf Nachfrage zum
Grund der damals erfolgten Ausschreibung der Reinigungsleistungen erläutert die
1. SgRätin Frau Steckelberg, dass sicherlich die Verkleinerung des
Stellenplanes eine Rolle gespielt hat. Darüber hinaus weist sie auf den nicht
unerheblichen Verwaltungsaufwand für die Organisation von Urlaubs- und
Krankheitsvertretungen hin. Auch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu
Beschwerden, da die Reinigungsleistung der Vertretungskraft nicht immer
zufriedenstellend war.
Seitens des
Ausschusses wird um eine Vergleichsberechnung gebeten, aus der die Kosten für
eine Einstellung von Reinigungspersonal und die Kosten bei Ausschreibung der
Leistung hervorgehen und sie vergleichbar machen. Darüber hinaus wird der
jeweilige Stundenlohn beider Alternativen hinterfragt. Darüber hinaus wird
gebeten, die Steigerung der Stundensätze und die Verweildauer in den jeweiligen
Entgeltstufen darzustellen.
Frau
Ausschussvorsitzende Allgayer-Reetze stellt aufgrund der noch zu klärenden
Fragen zur Diskussion, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Stellv.
Ausschussvorsitzende Frau Felber stellt den Antrag, die Reinigung des Rathauses
durch eigenes Personal zu empfehlen, und die Entscheidung über die Reinigung
der beiden Grundschulen zunächst zurückzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Reinigung des
Rathauses, Am Markt 7 in Hitzacker (Elbe) der Samtgemeinde Elbtalaue wird durch
eigenes Personal erfolgen.