Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Seit einigen Jahren werden die Grundschulen in Neu Darchau und Hitzacker durch eine Reinigungsfirma gereinigt. Aufgrund des auslaufenden Vertrages wird eine erneute Ausschreibung notwendig. Gleichzeitig wird die Reinigung im Bereich des Rathauses in Hitzacker (Elbe) ebenfalls durch diese Reinigungsfirma durchgeführt. Hintergrund hierbei war der Ausfall des Reinigungspersonals. Nach derzeitigem Stand ist mit einer Wiederaufnahme der Tätigkeit nicht zu rechnen.

Für die mittelfristige Planung im Bereich des Reinigungsdienstes wird es notwendig eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob diese Dienstleistung mit eigenem Personal oder mit Hilfe Dritte erbracht werden soll. Aufgrund des TVöD werden neu einzustellende Reinigungskräfte der Entgeltgruppe 1, Stufe 2 zugeordnet. Teilzeitbeschäftigt mit der Hälfte einer Vollzeitkraft, wie allgemein üblich, erhalten diese Kräfte ein monatliches Bruttoentgelt in Höhe von 708,00 €. Dies bedeutet ein Bruttostundenentgelt in Höhe von 8,35 €.

Für den Reinigungsdienst im Rathaus Hitzacker (Elbe) ist im Stellenplan eine Teilzeitstelle ausgewiesen. Nach Ablauf des Vertrages mit der Reinigungsfirma wird diese Stelle wiederbesetzt. Für die beiden genannten Grundschulen wird die Reinigungsleistung erneut ausgeschrieben.

 

Auf Nachfrage erläutert Herr Brunhöber, dass zunächst 2 Halbtagsstellen im Stellenplan für die Reinigung des Rathauses Hitzacker vorgesehen waren. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich die Bücherei im Nachbargebäude. Diese Fläche war ebenfalls zu reinigen. Nach der Entscheidung, die Bücherei in das Rathaus umzusiedeln, verringerte sich die zu reinigende Fläche jedoch.

 

Eine der beiden Mitarbeiterinnen ist nun in Altersrente, die andere erhält aufgrund einer langfristigen Erkrankung eine Rente auf Zeit.

 

Auf Nachfrage zum Grund der damals erfolgten Ausschreibung der Reinigungsleistungen erläutert die 1. SgRätin Frau Steckelberg, dass sicherlich die Verkleinerung des Stellenplanes eine Rolle gespielt hat. Darüber hinaus weist sie auf den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand für die Organisation von Urlaubs- und Krankheitsvertretungen hin. Auch kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden, da die Reinigungsleistung der Vertretungskraft nicht immer zufriedenstellend war.

 

Seitens des Ausschusses wird um eine Vergleichsberechnung gebeten, aus der die Kosten für eine Einstellung von Reinigungspersonal und die Kosten bei Ausschreibung der Leistung hervorgehen und sie vergleichbar machen. Darüber hinaus wird der jeweilige Stundenlohn beider Alternativen hinterfragt. Darüber hinaus wird gebeten, die Steigerung der Stundensätze und die Verweildauer in den jeweiligen Entgeltstufen darzustellen.

 

Frau Ausschussvorsitzende Allgayer-Reetze stellt aufgrund der noch zu klärenden Fragen zur Diskussion, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Stellv. Ausschussvorsitzende Frau Felber stellt den Antrag, die Reinigung des Rathauses durch eigenes Personal zu empfehlen, und die Entscheidung über die Reinigung der beiden Grundschulen zunächst zurückzustellen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Reinigung des Rathauses, Am Markt 7 in Hitzacker (Elbe) der Samtgemeinde Elbtalaue wird durch eigenes Personal erfolgen.