Sitzung: 04.05.2009 Rat der Gemeinde Zernien
Die
Einrichtung eines öffentlichen Spielplatzes ist an bestimmte rechtliche
Erfordernisse gebunden. Die Gemeinde möchte innerhalb des Bereiches der
Ergänzungssatzung für den Ortsteil Gülden, auf einem unausgebauten Weg, der vom
Timmeitzer Weg abgeht, Spielgeräte aufstellen.
Dazu
soll beim Landkreis für diese Fläche, ein Bauantrag gestellt werden, damit die
Fläche als Spielplatzfläche genehmigt wird.
Mit
der Genehmigung können dann die Spielgeräte ohne Baugenehmigung errichtet
werden.
Die
Spielgeräte sollen nur zeitlich befristet für ca. 5 Jahre aufgestellt werden.
Die
Gemeinde wird sich in dieser Zeit bemühen, einen Spielplatz dauerhaft
einzurichten.