Die Einrichtung eines öffentlichen Spielplatzes ist an bestimmte rechtliche Erfordernisse gebunden. Die Gemeinde möchte innerhalb des Bereiches der Ergänzungssatzung für den Ortsteil Gülden, auf einem unausgebauten Weg, der vom Timmeitzer Weg abgeht, Spielgeräte aufstellen.

Dazu soll beim Landkreis für diese Fläche, ein Bauantrag gestellt werden, damit die Fläche als Spielplatzfläche genehmigt wird.

 

Mit der Genehmigung können dann die Spielgeräte ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Die Spielgeräte sollen nur zeitlich befristet für ca. 5 Jahre aufgestellt werden.

 

Die Gemeinde wird sich in dieser Zeit bemühen, einen Spielplatz dauerhaft einzurichten.