Sitzung: 07.05.2009 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/293/2009
Der Vorlage als
Anlage beigefügt ist ein Antrag des Hauses der Lebenshilfe zur Errichtung eines
Zebrastreifens auf Höhe der Hausnummern 19 und 20 und zur Verbesserung der
Ausleuchtungssituation in diesem Bereich.
Begründet wird er
damit, dass diese Strecke oft als Abkürzung in Richtung Lüchow (Wendland)
benutzt wird, dadurch relativ viel Verkehr auf der Straße liegt und dass sich
die Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h halten. Des Weiteren ist die Ausleuchtung des Bereiches nicht
ausreichend, was den wahrnehmungsbeeinträchtigten Bewohnern die Orientierung
erschwert und ein Gefährdungspotenzial darstellt.
Zum ersten Punkt
des Antrages:
Nach den
Richtlinien (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
– R-FGÜ 2001) zur Errichtung eines Zebrastreifens sind folgende Voraussetzungen
zu erfüllen:
Nach den v.g.
Richtlinien ist als Mindestvoraussetzung eine Verkehrsbelastung von 200 KFZ pro
Stunde bei mindestens 50 querenden Personen pro Stunde erforderlich.
Diese Anforderung
wird in diesem Bereich nicht erfüllt. Außerdem ist die Zustimmung der höheren
Verkehrsbehörde erforderlich, diese wird wegen der fehlenden Voraussetzungen
nicht erteilt. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist somit nicht
zulässig.
Zum zweiten Punkt
des Antrages:
Hierzu hat am
23.04.2009 eine örtliche Überprüfung stattgefunden. Es ist richtig, dass die
Ausleuchtung des Bereiches gegenwärtig nicht ausreichend ist. Dies liegt daran,
dass die beiden Leuchten von Zweigen
verdeckt werden und des dass beide Leuchtköpfe verblasst sind.
Es ist Abhilfe
durch das Ausschneiden der Bäume sowie durch die Auswechselung der Lampenköpfe
zu schaffen.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Rh Herzog weist
darauf hin, dass nach Aussagen von Verkehrsexperten durch Zebrastreifen keine
Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht wird und Querungshilfen
vorteilhafter sind.
In der Beratung
wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die B 248 im Bereich der Ortseinfahrt
Dannenberg zu beruhigen und Rh Herzog bittet um Beratung über die
LED-Beleuchtung in einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Der Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Hermann-Löns-Straße 19 / 20 wird aufgrund der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen nach R-FGÜ 2001 abgelehnt. Die Beleuchtungssituation wird durch Ausschneiden der angrenzenden Bäume sowie Auswechselung der Lampenköpfe verbessert.