Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Vorlage als Anlage beigefügt ist ein Antrag des Hauses der Lebenshilfe zur Errichtung eines Zebrastreifens auf Höhe der Hausnummern 19 und 20 und zur Verbesserung der Ausleuchtungssituation in diesem Bereich.

Begründet wird er damit, dass diese Strecke oft als Abkürzung in Richtung Lüchow (Wendland) benutzt wird, dadurch relativ viel Verkehr auf der Straße liegt und dass sich die Verkehrsteilnehmer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Des Weiteren ist die Ausleuchtung des Bereiches nicht ausreichend, was den wahrnehmungsbeeinträchtigten Bewohnern die Orientierung erschwert und ein Gefährdungspotenzial darstellt.                                                                                                                                                                                          

 

Zum ersten Punkt des Antrages:

Nach den Richtlinien (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen – R-FGÜ 2001) zur Errichtung eines Zebrastreifens sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Nach den v.g. Richtlinien ist als Mindestvoraussetzung eine Verkehrsbelastung von 200 KFZ pro Stunde bei mindestens 50 querenden Personen pro Stunde erforderlich.

Diese Anforderung wird in diesem Bereich nicht erfüllt. Außerdem ist die Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde erforderlich, diese wird wegen der fehlenden Voraussetzungen nicht erteilt. Die Errichtung eines Fußgängerüberweges ist somit nicht zulässig.

 

Zum zweiten Punkt des Antrages:

Hierzu hat am 23.04.2009 eine örtliche Überprüfung stattgefunden. Es ist richtig, dass die Ausleuchtung des Bereiches gegenwärtig nicht ausreichend ist. Dies liegt daran, dass die beiden  Leuchten von Zweigen verdeckt werden und des dass beide Leuchtköpfe verblasst sind.

Es ist Abhilfe durch das Ausschneiden der Bäume sowie durch die Auswechselung der Lampenköpfe zu schaffen.

 

 

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt der Vorlage.

 

Rh Herzog weist darauf hin, dass nach Aussagen von Verkehrsexperten durch Zebrastreifen keine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht wird und Querungshilfen vorteilhafter sind.

 

In der Beratung wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die B 248 im Bereich der Ortseinfahrt Dannenberg zu beruhigen und Rh Herzog bittet um Beratung über die LED-Beleuchtung in einer der nächsten Sitzungen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden


Beschluss:

Der Antrag auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich der Hermann-Löns-Straße 19 / 20 wird aufgrund der Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen nach R-FGÜ 2001 abgelehnt. Die Beleuchtungssituation wird durch Ausschneiden der angrenzenden Bäume sowie Auswechselung der Lampenköpfe verbessert.