Sitzung: 07.05.2009 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/291/2009
Herr Michael
Wieczorek hat am Bäckergrund 5 den von Herrn Krünkelfeld errichteten Rohbau
erworben und zu einer Wohnanlage mit 9 Wohneinheiten (heute Villa Seeblick)
umgebaut. Der Bauantrag für dieses Gebäude, an dem äußerlich keine
Veränderungen vorgenommen wurden, wurde vom Landkreis nicht genehmigt. Weil
über Jahre an dem Gebäude nicht weitergebaut wurde und daher die Baugenehmigung
erloschen war, wird die Feststellung des Bestandsschutzes für die vorhandene
Bebauung verweigert. Außerdem stimme der Bauantrag nicht mehr mit der damals
erteilten Baugenehmigung überein. Herr Krünkelfeld hat teilweise mit
Befreiungen von den Festsetzungen des B-Planes und teilweise auch eigenmächtig,
entgegen der Baugenehmigung, den Rohbau errichtet. Das Gebäude wurde in der
Geschossigkeit verändert, der Grenzabstand zum Nachbargrundstück wurde nicht
eingehalten und die Baugrenzen wurden überschritten. Diese Mängel sind nur
durch eine Bebauungsplanänderung zu beheben.
Herr Wieczorek und
der westliche Grundstückseigentümer, Herr Eden, planen gemeinsam die Errichtung
von 6 Stadthäusern im Bereich der Marschtorstraße. Der B-Plan setzt hier ein
Mischgebiet und eine geschlossene Bauweise fest. Der B-Plan ist dahingehend zu
ändern, dass ein allgemeines Wohngebiet und eine offene Bauweise festgesetzt
werden.
Südlich dieser
geplanten Stadthäuser möchte Herr Eden für sich ein Einfamilienhaus errichten.
In diesem Bereich ist die Geschossigkeit von I auf I-II zu ändern und die
Baugrenze geringfügig zu verschieben. Die Erschließung dieses Grundstückes
erfolgt über den Stichweg vom Bäckergrund.
Erforderliche
Überfahrts- und Leitungsrechte sind zwischen den Grundstückseigentümern
Wieczorek und Eden per Baulast gesichert worden.
Auf dem der Vorlage
beigefügten Lageplan sind die Art und das Maß der baulichen Nutzung eingetragen
und die neuen Baugrenzen eingezeichnet. Der Vorlage ist ebenfalls ein Auszug
aus dem rechtskräftigen B-Plan für diesen Bereich beigefügt.
Das
Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB
durchgeführt.
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Anschließende wird
über den Tatbestand diskutiert, dass das Gebäude ohne Baugenehmigung umgebaut
wurde. FBL Hesebeck beantwortet Fragen dazu.
Die
Ausschussmitglieder beraten über die Beteiligung der Verursacher an den
Planungskosten und befürworten mehrheitlich eine Kostenübernahme.
In der Beratung
wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei einer Bebauung an der
Marschtorstraße den Bürgersteig fertigzustellen, und abgestimmt, dass ein
Ausbaukonzept erstellt werden soll.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
a) Der Bebauungsplan „Am Thielenburger See“ ist
zu ändern.
b) Die Planungskosten sind von den Verursachern
zu übernehmen.