Sachverhalt:
Ein Einwohner aus
der Gemeinde Gusborn hatte bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
einen Antrag zum Fällen einer abgängigen Eiche auf seinem Grundstück gestellt.
Dem Antrag wurde vom Landkreis stattgegeben. Die Eiche wurde mittlerweile
gefällt.
Der Eigentümer hat
die Gemeinde informiert und Bgm Ringel hat den Rat über diesen Sachverhalt
unterrichtet.
In diesem
Zusammenhang hat Rh Struck darauf hingewiesen, dass die großen Bäume in den
Ortschaften und der Gemarkung ortsbildprägend und erhaltenswert sind.
Die Gemeinde
Gusborn besitzt keine Baumschutzsatzung. Wenn ein Baum „krank“ ist, wird der Einzelfall durch die
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises geprüft.
Diese trifft dann
die Feststellung ob der Baum abgängig ist oder nicht.
Ein Schutz der
abgesägten Bäume über den Dorferneuerungsplan (DE-Plan) war nicht gegeben.