StD Meyer trägt vor. Künftig wird ein Merkblatt
mit dem Hundesteuerbescheid zu dieser Problematik versandt. Zz. wird geprüft,
ob Sammeltüten für den Hundekot mit
entsprechenden Vorrichtungen aufgestellt werden können.
Das Einsetzen von Personal zwecks Überprüfung
des Einhaltens der Verordnung ist aus Kapazitätsgründen kaum möglich. Anzeigen
werden jedoch selbstverständlich verfolgt.
In der Verordnung wird ein Bußgeld bis zu 5.000
€ angedroht, so Rh Zühlke.
Bei einer evtl. Festlegung von Bußgeldern, ist das Maß des Verstoßes gegen diese
Verordnung zu beachten, teilt StD Meyer mit. Eine Festsetzung wird sich in der
Regel im unteren Bereich des möglichen Rahmens bewegen.
Die Mitteilungsvorlage 40/255/2009 wird zur