Beschluss: Kenntnis genommen

StD Meyer trägt vor. Künftig wird ein Merkblatt mit dem Hundesteuerbescheid zu dieser Problematik versandt. Zz. wird geprüft, ob Sammeltüten  für den Hundekot mit entsprechenden Vorrichtungen aufgestellt werden können.

Das Einsetzen von Personal zwecks Überprüfung des Einhaltens der Verordnung ist aus Kapazitätsgründen kaum möglich. Anzeigen werden jedoch selbstverständlich verfolgt.  

 

In der Verordnung wird ein Bußgeld bis zu 5.000 € angedroht, so Rh Zühlke. 

 

Bei einer evtl. Festlegung von Bußgeldern,  ist das Maß des Verstoßes gegen diese Verordnung zu beachten, teilt StD Meyer mit. Eine Festsetzung wird sich in der Regel im unteren Bereich des möglichen Rahmens bewegen.

 

Die Mitteilungsvorlage 40/255/2009 wird zur