Herr Hesebeck trägt vor, dass er bereits im Verwaltungsausschuss über die Eingabe von Herrn Kreuzer zur Strahlenbelastung durch Sendeanlagen von Mobilfunkgeräten berichtet hat. Der Verwaltungsausschuss hat seinerzeit keine Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Betreiber gesehen. Diese liegt auch rechtlich tatsächlich nicht vor. Die seinerzeitige Antwort an Herrn Kreuzer hat dieser erneut zum Anlass genommen, sein Ansinnen vorzutragen. 

 

Herr Schneeberg ergänzt hierzu, dass man als Rat nichts dagegen machen kann. Die Einhaltung der Messwerte können nicht vom Rat beschlossen werden. 

 

Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz bekräftigt die Feststellung des Verwaltungsausschusses.