Sitzung: 23.04.2009 Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 30/266/2009
Herr Hesebeck trägt
den Sachverhalt anhand der Vorlage vor.
Für den
Brandersatzbau der bronzezeitlichen Langhausrekonstruktion (Langhaus II) wurde
beim Landkreis eine Baugenehmigung beantragt.
Mit Schreiben vom
27.03.2009 weist der Landkreis daraufhin, dass für den Bereich des
Archäologischen Zentrums (AZH), also für das Baugrundstück, der Bebauungsplan
eine öffentliche Grünfläche festsetzt, die durch Wanderwege durchzogen sein
soll, die ebenfalls festgesetzt sind. Ein Freilichtmuseum mit verschiedenen Gebäuden
entspricht nicht diesen Festsetzungen und ist damit unzulässig. Eine Befreiung
nach § 31 BauGB scheidet aus, weil zweifelsfrei die Grundzüge der Planung
berührt werden, wenn von der Art der Nutzung befreit wird.
Auch wenn
grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist, dass es sich um einen
Brandersatzbau handelt, kann nicht unerwähnt bleiben, dass in Vergangenheit in
Kenntnis der Rechtslage Baugenehmigungen –auch für das abgebrannte Langhaus-
erteilt wurden.
Aus diesem Grunde
soll dass Baugenehmigungsverfahren an dieser Stelle nicht angehalten werden.
Bedingung wäre allerdings, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) als Bauherr und
Träger der Bauleitplanung, diese den tatsächlichen Gegebenheiten anpasst und
den Bebauungsplan ändert. Der Zeitpunkt für eine Änderung ist auch aus einem
weiteren Grunde gegeben, da im Bereich der Mehrzweckwiese nördlich der
Kreisstraße geplant ist, eine Skateranlage zu errichten.
Seitens der
Verwaltung ist darauf hin zuweisen, dass in der Vergangenheit der Landkreis
Baugenehmigungsbehörde, Bauherr aller Langhäuser und Betreiber des AZH
gewesen ist. Vor vielen Jahren hat der Landkreis einmal
telefonisch darum gebeten, dass, wenn der B-Plan Hitzacker See einmal für einen
bestimmten Bereich geändert werden sollte, dass dann auch der Bereich des AZH
den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden wird.
Herr Hesebeck trägt
weiter vor, dass die geplante Skateranlage auf der Mehrzweckwiese nach den
Festsetzungen des Bebauungsplanes dort unzulässig sei und auch hierfür der
Bebauungsplan zu ändern ist. Über das ISEK-Programm wird die Bauleitplanung mit
75 % gefördert.
Herr Schneeberg
beantragt eine Abstimmung nach Vorlage.
Vorsitzender Herr
Westdörp lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Der Ausschuss für
Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig, den Bebauungsplan
„Hitzacker See“ zu ändern.