Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Hesebeck trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor.

Für den Brandersatzbau der bronzezeitlichen Langhausrekonstruktion (Langhaus II) wurde beim Landkreis eine Baugenehmigung beantragt.

Mit Schreiben vom 27.03.2009 weist der Landkreis daraufhin, dass für den Bereich des Archäologischen Zentrums (AZH), also für das Baugrundstück, der Bebauungsplan eine öffentliche Grünfläche festsetzt, die durch Wanderwege durchzogen sein soll, die ebenfalls festgesetzt sind. Ein Freilichtmuseum mit verschiedenen Gebäuden entspricht nicht diesen Festsetzungen und ist damit unzulässig. Eine Befreiung nach § 31 BauGB scheidet aus, weil zweifelsfrei die Grundzüge der Planung berührt werden, wenn von der Art der Nutzung befreit wird.

Auch wenn grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist, dass es sich um einen Brandersatzbau handelt, kann nicht unerwähnt bleiben, dass in Vergangenheit in Kenntnis der Rechtslage Baugenehmigungen –auch für das abgebrannte Langhaus- erteilt wurden.

Aus diesem Grunde soll dass Baugenehmigungsverfahren an dieser Stelle nicht angehalten werden. Bedingung wäre allerdings, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) als Bauherr und Träger der Bauleitplanung, diese den tatsächlichen Gegebenheiten anpasst und den Bebauungsplan ändert. Der Zeitpunkt für eine Änderung ist auch aus einem weiteren Grunde gegeben, da im Bereich der Mehrzweckwiese nördlich der Kreisstraße geplant ist, eine Skateranlage zu errichten. 

 

Seitens der Verwaltung ist darauf hin zuweisen, dass in der Vergangenheit der Landkreis Baugenehmigungsbehörde, Bauherr aller Langhäuser und Betreiber des AZH gewesen  ist.  Vor vielen Jahren hat der Landkreis einmal telefonisch darum gebeten, dass, wenn der B-Plan Hitzacker See einmal für einen bestimmten Bereich geändert werden sollte, dass dann auch der Bereich des AZH den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden wird.

 

Herr Hesebeck trägt weiter vor, dass die geplante Skateranlage auf der Mehrzweckwiese nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes dort unzulässig sei und auch hierfür der Bebauungsplan zu ändern ist. Über das ISEK-Programm wird die Bauleitplanung mit 75 % gefördert.

Herr Schneeberg beantragt eine Abstimmung nach Vorlage.

Vorsitzender Herr Westdörp lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

 


Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz empfiehlt einstimmig, den Bebauungsplan „Hitzacker See“ zu ändern.