Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Vorsitzender Herr Westdörp trägt den Sachverhalt anhand der Vorlage vor.

In seiner Sitzung vom 02.09.2008 hat der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz die Verwaltung angewiesen, die Liste der Papierkörbe dahingehend zu überarbeiten, wer als Anlieger straßenreinigungspflichtig (öffentlich oder privat) im Sinne der Straßenreinigungsverordnung der Samtgemeinde Elbtalaue sein wird. Grundlage dieser Überarbeitung war, dass die Papierkörbe dort abgebaut werden sollen, wo der Stadt Hitzacker (Elbe) nicht die Aufgabe der Straßenreinigungspflicht obliegt. Ferner sollten 16 Papierkörbe abgebaut werden, die gemäß Feststellungen der Mitarbeiter der Kommunalen Dienste nicht mehr erforderlich waren. Dieses wurde zwischenzeitlich bereits umgesetzt.

 

Herr Schneeberg spricht sich gegen den Abbau der Papierkörbe aus, da Hitzacker ein Luftkurort mit vielen Besuchern sei und der Abbau der Papierkörbe zu einer Verschmutzung der Stadt führe.

 

Herr Hesebeck trägt vor, dass es ein Auftrag an die Verwaltung war, die Standorte der Papierkörbe aufzulisten und zu prüfen, welche Papierkörbe abgebaut werden können um Kosten zu sparen.

 

Nach Auffassung von Herrn Schneeberg sollen die Papierkörbe abgebaut werden, die wirklich überflüssig sind. Wo sich aber Touristen aufhalten, wie z. B. „Am Markt“,  müssen diese bleiben.

 

Herr Mertins berichtet, dass in den Papierkörben viel Hausmüll entsorgt wird. Hier sollte eine Überwachung erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang spricht Herr Dr. Jastram die Straßenreinigung an und äußert sich dahingehend, dass die Bürger die maschinelle Straßenreinigung nicht wollten und sie die Straßen dann auch reinigen müssen.

 

 Aus der Liste der Standorte der Papierkörbe schlägt Herr Witt vor, die Papierkörbe 2, 13, 28, 30, 32, 40, 41, 42, 44, 56, 57 abzubauen und die Papierkörbe 6, 9, 10 und 12 nicht abzubauen.

 

Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss einstimmig angenommen.

 

 

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Entgegen dem Beschlussvorschlag empfiehlt der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz einstimmig, die Papierkörbe Nr. 6, 9, 10 und 12 nicht abzubauen.