Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) regelt in
§ 3 Angelegenheiten der Öffentlichkeit.

Dazu wurde im Absatz 3 festgelegt:

·         „Aufzeichnungen auf Tonträger durch Dritte sind nicht zulässig. Sie können auf Beschluss des Rates zugelassen werden.“

 

Ergänzend zu dieser Regelung der Geschäftsordnung wird das Schreiben des Landrates zur

„Presse in Kreistags- und Fachausschusssitzungen“ zur Kenntnis und mit der
Bitte um Beachtung bei Sitzungen der Fachausschüsse vorgelegt.