Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Es ist beabsichtigt, mit Unterstützung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Penkefitz ein Feuerwehrgerätehaus auf dem Flurstück 80/1, Flur 7, Gemarkung Penkefitz, zu errichten.

Das Flurstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan mit dem Hinweis „Feuerwehr (F)“ versehen. Aus Sicht des Landkreises bestehen planungsrechtlich keine Bedenken gegen den Bau des Gerätehauses im dafür vorgesehenen Baufenster.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Klappstein erklärt FDL Runge, dass das Grundstück bisher noch nicht erschlossen ist und Wasser- und Stromanschluss noch herzustellen sind.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Penkefitz erwirbt die Samtgemeinde Elbtalaue von der Stadt Dannenberg (Elbe) das Flurstück 80/1, Flur 7, Gemarkung Penkefitz, in Größe von 4.781 m². Der Kaufpreis beträgt 1,00 € / m². Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt die Erwerberin.

Sollte die Samtgemeinde das Grundstück nicht bis spätestens Ende 2010 mit einem Gerätehaus bebauen, hat die Stadt Dannenberg (Elbe) das Recht auf kostenlose Rückübertragung. Dieses Recht wird nicht dinglich gesichert.